Sie möchten gerne den Gesundheitshunderter in Anspruch nehmen? Erfahren Sie hier mehr über die Voraussetzungen.
Tragen Sie aktiv zu Ihrer Gesundheit bei – wir unterstützen Gewerbetreibende, Bauern und Neue Selbständige mit dem Gesundheitshunderter!
Die SVS fördert folgende Bereiche mit dem Gesundheitshunderter:
Genauere Informationen zu den Themen und Programmen finden Sie hier.
Hinweis: Der Gesundheitshunderter ist eine freiwillige Maßnahme der Gesundheitsförderung gemäß § 99b GSVG und § 96b BSVG, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Flyer SVS-Gesundheitshunderter (3.3 MB)
So beantragen Sie Ihren Gesundheitshunderter:
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