Voraussetzungen
Sie möchten gerne den Gesundheitshunderter in Anspruch nehmen? Erfahren Sie hier mehr über die Voraussetzungen.
Inhalte relevant für:
Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige
- Sie sind nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) oder Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) krankenversichert.
- Sie aus einem von der SVS qualitätsgeprüften oder einem individuellen Programm.
- Zusätzliche Voraussetzung bei den individuellen Programmen ist die nachweisliche Absolvierung einer Vorsorgeuntersuchung! Diese entfällt für Gewerbetreibende und Neue Selbständige bei Vorliegen einer positiven Teilnahme am Programm "Selbständig Gesund".
- Sie investieren mindestens 150 Euro in Ihre Gesundheit.
- Danach stellen Sie den Antrag auf einen Gesundheitshunderter. Sie können den Antrag an das DLZ Sicherheit & Gesundheit, Mozartstraße 41, 4010 Linz schicken, per Mail an dlz.sg@svs.at senden oder gleich online stellen.
- Um eine rasche Bearbeitung zu gewährleisten, achten Sie darauf, dass alle erforderlichen Unterlagen eingereicht werden (Kopie der Rechnung, Zahlungsbestätigung, wenn erforderlich Befundblatt der Vorsorgeuntersuchung)
- Die Antragstellung für einen Gesundheitshunderter ist einmal pro Jahr möglich.
Achtung: Für Anschaffungen (z.B. Sportmaterialien) oder ärztlich verordnete Therapien und Behandlungen kann kein Gesundheitshunderter beantragt werden.
Wenn Sie am Programm „Selbständig Gesund - Meine Gesundheitsziele“ teilnehmen, müssen Sie kein Befundblatt vorlegen.
SVS Gesundheitshunderter - Antrag
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