Pension-freiwillige-Versicherung-Banner.jpg

Freiwillige Versicherung, Mehrfachversicherung und sonstige Versicherungszeiten

Inhalte relevant für:
Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige

Freiwillige Versicherungen

Wenn Sie in der Pensionsversicherung nicht pflichtversichert sind, können Sie Versicherungsmonate auch durch Abschluss einer freiwilligen Versicherung erwerben.

In der Pensionsversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) und nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) sind folgende freiwillige Versicherungen möglich:

  • Weiterversicherung in der Pensionsversicherung
  • Selbstversicherung für Zeiten des Besuches einer Bildungseinrichtung (Schule, Studium, Ausbildung)

Bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) sind folgende freiwillige Versicherungen in der Pensionsversicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) möglich:

  • Selbstversicherung
  • Selbstversicherung für die Pflege eines behinderten Kindes
  • Selbstversicherung für die Pflege naher Angehöriger
  • Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung

Sonstige Versicherungszeiten

Auch bestimmte Zeiten (so genannte Zeiten einer Teilversicherung), für die Sie selbst keine Beiträge leisten, wirken sich positiv auf Ihre Pension aus. Das sind beispielweise folgende Zeiten:

  • eines Wochengeld- oder Krankengeldbezuges
  • eines Geldleistungsbezuges wegen Arbeitslosigkeit aus der Arbeitslosenversicherung
  • der Notstandshilfe ohne Geldleistung wegen der Anrechnung des Partnereinkommens
  • des Präsenz-, Zivil-, Auslands- oder Ausbildungsdienstes
  • des Bezuges von Übergangsgeld aus der Unfall- oder Pensionsversicherung
  • einer Tätigkeit von wissenschaftlichen oder künstlerischen MitarbeiterInnen an Universitäten
  • einer Familienhospizkarenz
  • des Bezugs von Familienzeitbonus
  • der Kindererziehung

Mehrfachversicherung

Mehrfachversichert sind Sie dann, wenn Sie in einem Monat sowohl in der gewerblichen/bäuerlichen Pensionsversicherung (GSVG/BSVG) als auch in einer anderen gesetzlichen Pensionsversicherung pensionsversichert sind. Sie erwerben dann zwar nur einen Versicherungsmonat. Die bezahlten Beiträge werden jedoch zusammengerechnet und wirken sich positiv auf die künftige Pensionshöhe aus.