Pension-Kindererziehung-Banner.jpg

Kindererziehung

Inhalte relevant für:
Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige

Für die Erziehung eines Kindes werden die ersten 48 Kalendermonate nach der Geburt als Pensionsversicherungszeiten angerechnet. Bekommen Sie vor Ablauf dieses Zeitraumes wieder ein Kind, endet die Kindererziehungszeit für das erste Kind, und es werden neuerlich 48 Monate für das zweite Kind berücksichtigt.

Beispiel für die Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei zwei Kindern:

Geburt des Kindes Kindererziehungszeit davon berücksichtigt
1. Kind:
geb.: 23. Jänner 2010
Feb. 2010 - Aug. 2012 (31 Monate)
2. Kind:
geb.: 7. August 2012
Sept. 2012 - Aug. 2016 (48 Monate)

Bei Mehrlingsgeburten verlängert sich die Anrechnung der Kindererziehungszeiten auf 60 Kalendermonate.

 

Eltern können für die Jahre der Kindererziehung ab 2005 ein "freiwilliges Pensionssplitting" vereinbaren.   

Formulare

Fragebogen Kindererziehungszeiten

Inhalte relevant für:
Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige
PDF (0.1MB)