Tarifauskunft


Sie sind Gewerbetreibender oder Neuer Selbständiger und benötigen Informationen über den SVS-Leistungskatalog? Dieser Service wird Ihnen behilflich sein.

Sachleistungsberechtigte Versicherte, die Ärzte nicht mit der e-card in Anspruch nehmen, erhalten nach Vorlage der saldierten Honorarnoten einen Kostenersatz, der in der Spalte "Wert Sachleister" in Euro ausgewiesen wird. Er entspricht jenen Kosten, den die SVS bei Inanspruchnahme eines Vertragspartners aufzuwenden hätte; der in der SVS für Gewerbetreibende und Neue Selbständige meist vorgesehene 20-prozentige Selbstbehalt ist in diesen Beträgen noch nicht berücksichtigt.

Geldleistungsberechtigte Versicherte gelten bei der Behandlung durch niedergelassene Ärzte als Privatpatienten. Nach Vorlage der saldierten Honorarnoten haben sie Anspruch auf eine Vergütung durch die SVS, die mit maximal 80 Prozent der Ausgaben begrenzt ist. Die Vergütungsbeträge (in Euro) sind in der Spalte "Wert Geldleister" angeführt.

Nachstehend finden Sie die Tarife des SVS-Leistungskatalogs für Gewerbetreibende und Neue Selbständige.
Vergütungstarif für Privatrechnungen von Ärzten
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(TARIF_WEB / 2405.1.0) 2024-10-05 01:18:23.699