Beitragsrechner
Die korrekte Beitragsberechnung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) oder nach dem Freiberuflich Selbständigen-Sozialversicherungsgesetzt (FSVG) hängt von vielen Kriterien ab. Dabei ist neben der
  • Höhe der versicherungspflichtigen Einkünfte auch von Bedeutung,
  • wann die GSVG/FSVG-Pflichtversicherung begonnen hat oder ob eine solche in der Vergangenheit bereits vorgelegen hat,
  • wie lange die selbständige Tätigkeit im Berechnungsjahr ausgeübt wurde (setzt nicht zwangsläufig den Bestand einer GSVG/FSVG-Pflichtversicherung voraus), weiters
  • wie hoch bestimmte vorgeschriebene Sozialversicherungsbeiträge sind oder waren bzw.
  • ob eine Mehrfachversicherung (z.B. ein Gewerbetreibender ist gleichzeitig auch Angestellter einer anderen Firma oder ein Arzt mit Ordination übt gleichzeitig ein Kontaktlinsenoptikergewerbe aus) besteht oder bestanden hat.

Bitte beachten Sie:

Dieser Beitragsrechner ist ausschließlich für Gewerbetreibende, Gewerbegesellschafter, Freiberufler und Neue Selbständige gültig.

Es wurde versucht, den Beitragsrechner in der Bedienung möglichst einfach und benutzerfreundlich zu gestalten. Mit diesem Beitragsrechner kann die Höhe der GSVG/FSVG-Beiträge auf Basis der endgültigen Beitragsgrundlage ohne Berücksichtigung der Mehrfachversicherung ermittelt werden. Auskünfte über die Beitragshöhe bei Vorliegen einer Mehrfachversicherung erhalten Sie von Ihrem SVS-Kundencenter. Da – wie bereits erwähnt – eine Vielzahl von Daten erforderlich ist, um eine korrekte Beitragsberechnung vorzunehmen, sind über den Beitragsrechner ermittelte Ergebnisse unverbindlich!
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Beitragsrechner | Version 23.01.00.05