Wie oft kann man an einem SVS-Gesundheitsangebot (Gesundheitswoche oder Gesundheitstage) teilnehmen?
Sie können zwei Gesundheitsangebote innerhalb von fünf Kalenderjahren in Anspruch nehmen. Für die Berechnung ist das Kalenderjahr maßgeblich, in dem das Gesundheitsangebot beginnt.
Bei Teilnahme an einem weiteren Gesundheitsangebot muss zwischen den beiden Aufenthalten ein Abstand von einem Jahr eingehalten werden. Dabei ist bei Gesundheitswochen das Beginndatum des Auffrischers und bei Gesundheitstagen dieser Aufenthalt selbst ausschlaggebend.
Beispiel 1:
- 1. Teilnahme an einer SVS-Gesundheitswoche von 26.2.2023 bis 04.03.2023, Auffrischer von 11.10.2023 bis 13.10.2023
- Nächste Teilnahmemöglichkeit an einem Gesundheitsangebot ab 11.10.2024. - 2. Teilnahme an einer Gesundheitswoche von 03.11.2024 - 09.11.2024, Auffrischer von 23.04.2025 bis 25.04.2025
- Nächste Teilnahmemöglichkeit an einem Gesundheitsangebot im Jahr 2028.
Beispiel 2:
- 1. Teilnahme an SVS-Gesundheitstagen von 04.02.2024 bis 07.02.2024
- Nächste Teilnahmemöglichkeit an einem Gesundheitsangebot ab 04.02.2025. - 2. Teilnahme an einer Gesundheitswoche von 03.06.2025 - 09.06.2025, Auffrischer von 20.12.2025 bis 22.12.2025
- Nächste Teilnahmemöglichkeit an einem Gesundheitsangebot im Jahr 2029.
Kann ich zu den SVS-Frauen-Powertagen eine Begleitperson mitnehmen?
Die Mitnahme von Begleitpersonen ist bei diesem Angebot nicht erwünscht.
Ich befinde mich derzeit in Behandlung aufgrund eines körperlichen/psychischen Gesundheitsproblems. Kann ich trotzdem an den SVS-Frauen-Powertagen teilnehmen?
Bei den SVS-Frauen-Powertagen handelt es sich um ein Vorsorgeangebot. Nicht geeignet ist das Programm für Personen, die an einer körperlichen oder psychischen Erkrankung leiden, die eine anderweitige Behandlung, Therapie oder Rehabilitation erfordern. Zur Beurteilung dient ein Gesundheitsfragebogen im Rahmen der Antragstellung. Bei Angaben zu psychischen und körperlichen Erkrankungen oder Einschränkungen im Gesundheitsfragebogen, die eine aktive Teilnahme am Programm erschweren, kann der Antrag nicht bewilligt werden. Wenn Sie sich unsicher sind, besprechen Sie gemeinsam mit Ihrem Hausarzt oder Therapeuten, ob eine Teilnahme für Sie als empfehlenswert angesehen werden kann, oder ob Ihr derzeitiger Gesundheitszustand anderweitige (Behandlungs-) Maßnahmen erfordert. Am besten Sie lassen sich die Eignung für die Teilnahme an den SVS-Frauen-Powertagen schriftlich von Ihrem Arzt oder Therapeuten bestätigen.
Ich bekomme nicht mehr rechtzeitig einen Termin für die Vorsorgeuntersuchung. Kann ich diese auch später nachholen?
Für die Teilnahme an den SVS-Frauen-Powertagen ist eine Vorsorgeuntersuchung oder die Teilnahme am Programm Selbständig Gesund erforderlich. In begründeten Ausnahmefällen kann der Nachweis einer Vorsorgeuntersuchung auch nachgereicht werden. Bitte vermerken Sie dies samt Begründung und Termin für die Untersuchung auf dem Antragsformular.