Neu in der svsGO-App: e-Rezept von Wahlärzten und e-Berechtigung für Apotheken

Digitale Funktionen, die den Alltag erleichtern: Mit der svsGO-App haben SVS-Versicherte ab sofort die Möglichkeit, auch Rezepte von Wahlärzten elektronisch abzurufen. Und mit der Ausweitung der e-Berechtigung auf Apotheken können Angehörige oder Nachbarn ganz ohne e-card dringend benötigte Medikamente abholen.

Die Anzeige von e-Rezepten ist eine bewährte und gern genutzte Funktion in der svsGO-App. Neu ist, dass nun auch Rezepte von Wahlärzten direkt in der App angezeigt werden, sofern sie an das e-card-System angeschlossen sind. So behalten SVS-Kunden stets den Überblick über alle Rezepte – unabhängig davon, ob sie von Kassen- oder Wahlärzten ausgestellt wurden. 


So funktioniert der Abruf von e-Rezepten: 

  1. Öffnen Sie die svsGO-App.
    Falls Sie die kostenlose svsGO-App noch nicht installiert haben, laden Sie diese aus dem App Store bzw. Google Play Store herunter. Alle Infos unter: svs.at/go
  2. Unter „Mehr“ den Punkt „Meine Dokumente“ auswählen.
  3. e-Rezept anzeigen“ auswählen, um alle offenen Rezepte anzuzeigen.

e-Berechtigung – auch für Apotheken

Bereits seit April 2025 haben SVS-Versicherte die Möglichkeit, ihrem behandelnden Arzt mittels Smartphone und svsGO-App die  e-Berechtigung

zu erteilen. Das ist besonders praktisch, wenn regelmäßig Rezepte benötigt werden, da das Stecken der e-card in der Ordination wegfällt.

Seit Kurzem können SVS-Versicherte auch Apotheken eine e-Berechtigung erteilen – und zwar einfach, sicher und bequem über die svsGO-App. Das hat den Vorteil, dass Angehörige oder Nachbarn lediglich die Sozialversicherungsnummer benötigen, um damit Medikamente und Heilmittel in der berechtigten Apotheke abzuholen.

 

So funktioniert die e-Berechtigung für Apotheken:

  1. Öffnen Sie die svsGO-App.
    Falls Sie die kostenlose svsGO-App noch nicht installiert haben, laden Sie diese aus dem App Store bzw. Google Play Store herunter. Alle Infos unter: svs.at/go
  2. Unter „Mehr“ die Funktion „e-Berechtigung erteilen“ auswählen.
  3. Gewünschte Apotheke mittels Suchfunktion finden (oder aus bereits festgelegten Favoriten auswählen).
  4. Abschließend mit „e-Berechtigung erteilen“ bestätigen.

Weitere Informationen zur e-Berechtigung finden Sie unter:  www.chipkarte.at/e-berechtigung

20.11.2025