Wohnsitz(zahn)ärzte starten informiert

Der Beginn des Versicherungsschutzes ist grundsätzlich der Tag, an dem Sie Ihre Berufsbefugnis bzw. -berechtigung erlangen, wenn die Versicherungsgrenze überschritten wird.  Das Ende des Versicherungsschutzes ist der letzte Tag des Monats, in dem Ihre Berufsbefugnis bzw. -berechtigung wegfällt. Wenn Sie Ihre Tätigkeit bei der Kammer ruhend gemeldet haben, besteht kein Versicherungsschutz.

Versicherungsanmeldung für Mitglieder der Kammer für Wirtschaftstreuhänder und der (Zahn-)Ärztekammer (nur für Wohnsitzärzte)

PDF (0.5MB)

Sie wollen Ihren Versicherungschutz noch anpassen? Hier finden Sie die wichtigsten Formulare und Anträge rund um den Start Ihrer Versicherung.

Meldepflicht

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