Patentanwälte starten informiert

Der Beginn des Versicherungsschutzes ist der Erste des Kalendermonates, in dem Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit aufnehmen. Das Ende des Versicherungsschutzes ist der letzte Tag des Monats, in dem Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit einstellen.

Versicherungsanmeldung für freiberuflich tätige Ärzte/Ärztinnen, selbständige Apotheker/Apothekerinnen, Ziviltechniker/Ziviltechnikerinnen und Mitglieder der Patentanwaltskammer

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Sie wollen Ihren Versicherungschutz noch anpassen? Hier finden Sie die wichtigsten Formulare und Anträge rund um den Start Ihrer Versicherung.

Meldepflicht

Melden Sie uns alle für das Versicherungsverhältnis bedeutsamen Änderungen, Ereignisse und Tatsachen innerhalb eines Monats!

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Damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können:

Ihren Betrieb, Ihre Familie, Ihre Mitarbeiter, Ihre Berufung.