Freiberufler starten informiert
Als Freiberufler zählen Sie zu einer besonderen Gruppe von Selbständigen in Österreich. Im Unterschied zu Gewerbetreibenden oder Neuen Selbständigen üben Sie Ihren Beruf ohne Gewerbeberechtigung aus – meist in Verbindung mit einer eigenen gesetzlichen Standesvertretung (z. B. Ärztekammer, Rechtsanwaltskammer).
Mit dem Start Ihrer freiberuflichen Tätigkeit beginnt auch Ihre (mögliche) Absicherung in der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS).
Übersicht im Detail
| Berufsgruppe | Krankenversicherung | Pensionsversicherung | Unfallversicherung | Selbständigenvorsorge |
| (Wohnsitz-)Tierärzte | GSVG möglich | GSVG | ASVG | freiwillig |
| Wirtschaftstreuhänder | GSVG möglich | GSVG | ASVG | freiwillig |
| Ärzte | GSVG möglich | FSVG | FSVG | freiwillig |
| Apotheker | GSVG möglich | FSVG | freiwillig | |
| Patentanwälte | GSVG möglich | FSVG | freiwillig | |
| Ziviltechniker | GSVG möglich | FSVG | freiwillig | |
| Wohnsitz(zahn)ärzte | GSVG möglich | GSVG | ASVG | freiwillig |
Je nach Berufsgruppe können Sie Ihren Versicherungschutz individuell gestalten, die entsprechenden Informationen finden Sie hier.
Meldepflicht
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Damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können:
Ihren Betrieb, Ihre Familie, Ihre Mitarbeiter, Ihre Berufung.