Kostenanteilsbefreiung bei Chemo- oder Strahlentherapie für alle SVS-Versicherten
Versicherte der SVS erhalten eine Vielzahl von ganz unterschiedlichen Leistungen – auch im Krankheitsfall, damit sie wieder gesund werden. Primäres Ziel der SVS dabei: Die Gesundheit ihrer Versicherten in den Mittelpunkt stellen und Rahmenbedingungen dafür kontinuierlich weiterentwickeln. So bestand die Möglichkeit einer Kostenanteilsbefreiung bei Chemo- und Strahlentherapie schon bisher für GSVG-Versicherte. Mit einer Änderung der gesetzlichen Bestimmungen im BSVG ist die Befreiung von der Kostenbeteiligung nun auch für Landwirte mittels Antrag möglich.
Als Gesundheitsversicherung bietet die SVS umfassenden Schutz. Das Leistungsspektrum der Krankenversicherung ist umfangreich: von notwendigen medizinischen Behandlungen, über therapeutische Maßnahmen sowie die Versorgung mit Medikamenten, Heilbehelfen oder Hilfsmitteln bis hin zu finanzieller Unterstützung.
Als SVS-Versicherte (ausgenommen Geldleistungsberechtigte) müssen Sie für medizinische Untersuchungen und Behandlungen bei niedergelassenen Vertragsärzten, in Ambulanzen oder im Spital sowie für Medikamente und mehr lediglich die e-card vorweisen. Abgesehen von allfälligen Selbstbehalten sind viele Leistungen kostenlos. Und: Bei Selbstbehalten sieht das Gesetz eine Reihe von Ausnahmen und Befreiungen vor.
Kostenanteilsbefreiung bei Chemo- und Strahlentherapie
Neu ab Juli 2025 ist aufgrund einer gesetzlichen Änderung die Möglichkeit der Kostenanteilsbefreiung bei einer Chemo- oder Strahlentherapie für Personen, die nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz krankenversichert sind. Damit kommt es zu einer weiteren Harmonisierung der Bestimmungen in der Krankenversicherung für Landwirte und Gewerbetreibende bzw. Neue Selbständige.
Voraussetzung ist ein Antrag des Versicherten.
Wird in Folge von der SVS eine Kostenanteilsbefreiung für die Dauer der Chemo- oder Strahlentherapie festgestellt, bezieht sich diese auf nahezu alle Leistungen der Krankenbehandlung – wie z.B. auf die Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe im niedergelassenen Bereich, ambulante Behandlungen oder notwendige Krankentransporte auf Kosten der SVS.
Das jeweilige Formular für einen Antrag auf „Befreiung von der Kostenbeteiligung“ finden Sie als Landwirt oder als Gewerbetreibender/Neuer Selbständiger unter: Formulare & Anträge
Wissenswertes rund um Ihre SVS-Krankenversicherung finden Sie darüber hinaus im Bereich Krankheit – darunter auch detaillierte Informationen zu den Kosten, etwa unter: Ärzte & Spitäler oder Medikamente & medizinische Produkte