Gewerbetreibende starten informiert
Nach Aufnahme Ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit profitieren Sie vom gesetzlichen Versicherungsschutz der GSVG-Kranken- und Pensionsversicherung sowie der ASVG-Unfallversicherung.
Sie können die Versicherungsanmeldung gleich online ausfüllen und mit Ihrer ID Austria digital signieren oder ausdrucken, unterschreiben und uns zukommen lassen. Haben Sie Ihre Anmeldung bereits online über die SVS-Homepage oder das Unternehmensserviceportal erledigt, sind keine weiteren Schritte nötig!
Versicherungsanmeldung für Gewerbetreibende und Gewerbegesellschafter
Sie wollen Ihren Versicherungschutz noch anpassen? Hier finden Sie die wichtigsten Formulare und Anträge rund um den Start Ihrer Versicherung.
- Ausnahme für Kleinunternehmer
Bei geringen Umsätzen und Einkünften können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmevon der Pensions- und Krankenversicherung beantragen. Hier finden Sie alle Informationen für Kleinunternehmer
Online AntragAusnahme von der Pflichtversicherung nach dem GSVG bzw. dem FSVG
Inhalte relevant für:Gewerbetreibende- Angehörige
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Mitversicherung für Ihre Angehörigen möglich! Weitere Informationen zur Mitversicherung
Online AntragMeldeblatt für anspruchsberechtigte Angehörige
Inhalte relevant für:Gewerbetreibende Bauern Neue SelbständigeFür bestimmte Angehörige (z.B. Eltern oder Großeltern) ist eine (kostenpflichtige) Familienversicherung möglich. Sie finden hier weitere Informationen und Voraussetzungen zur Familienversicherung
Online AntragFamilienversicherung in der Krankenversicherung
Inhalte relevant für:Gewerbetreibende Neue Selbständige- Beitragszahlung
Wir schreiben Ihnen die Versicherungsbeiträge vierteljährlich vor. Sie können die Beiträge mit Zahlungsanweisung (liegt der Beitragsvorschreibung bei) oder mit Einzugsermächtigung bezahlen. Entscheiden Sie sich für die Einzugsermächtigung, ist auch eine monatliche Zahlung möglich. Weitere Hinweise und Fristen zur Beitragszahlung
Online AntragEinzugsermächtigung für Beiträge nach dem GSVG bzw. FSVG
Inhalte relevant für:Gewerbetreibende Neue Selbständige- Anpassung der vorläufigen Beitragsgrundlage
In den ersten drei Jahren der Selbständigkeit berechnen wir Ihre Beiträge vorläufig automatisch von der Mindestbeitragsgrundlage. Sie können Ihre Einkünfte bereits einschätzen? Dann passen Sie auch gleich Ihre vorläufige Beitragsgrundlage an, um Nachzahlungen zu vermeiden! Schnell und einfach geht das gleich online mit Ihrer ID Austria über Ihr svsGO Beitragskonto. oder mit unserem Online-Antrag. Wenn Sie mehrfachversichert sind und schon jetzt wissen, dass Ihre Einkünfte niedriger ausfallen werden, ist bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auch eine Senkung unter die Mindestbeitragsgrundlage möglich.
Online AntragAnpassung (Herabsetzung, Hinaufsetzung) der vorläufigen Beitragsgrundlage - Antrag
Inhalte relevant für:Gewerbetreibende Neue Selbständige- Selbständigenvorsorge
Für die korrekte Zuordnung zu einer Vorsorgekasse benötigen wir Ihre Mithilfe! Die Selbständigenvorsorge ist die zweite Säule der gesetzlichen Altersvorsorge. Die Beiträge dazu werden von uns eingehoben und an eine Vorsorgekasse weitergeleitet, die die Beiträge verwaltet und für die Auszahlung der Leistungen zuständig ist. Die Vorsorgekasse müssen Sie selbst wählen. Die für Ihre Arbeitnehmer zuständige Kasse gilt allerdings gegebenenfalls auch für Sie. Alle Informationen zur Selbständigenvorsorge (PDF, 292 KB)
- Optionen in der gewerblichen Krankenversicherung
Sie können Ihren Leistungsanspruch (Sach- oder Geldleistungsberechtigung) durch eine Option verändern und damit Ihren individuellen Bedürfnissen anpassen.
Online AntragOptionen in der Krankenversicherung
Inhalte relevant für:Gewerbetreibende Neue Selbständige- Zusatzversicherung
Wenn Sie für das Risiko der Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit vorsorgen möchten, können Sie eine Zusatzversicherung in der GSVG-Krankenversicherung beantragen.
Online AntragZusatzversicherung Krankenversicherung
Inhalte relevant für:Gewerbetreibende Neue Selbständige- Selbstbehalt halbieren
Bei einem Arztbesuch fallen für Selbständige 20 % Selbstbehalt an. Halbieren Sie Ihren Selbstbehalt durch die erfolgreiche Teilnahme am Programm „Selbständig Gesund“.
- Mehrfachversicherung
Sind Sie neben Ihrer selbständigen Tätigkeit auch als Angestellter, Arbeiter oder Beamter versichert, gelten Sie als mehrfachversichert. Informationen zur Mehrfachversicherung
Erklärvideo: Felix ist jetzt mehrfach versichert
- Höherversicherung in der Unfallversicherung
Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit haben Sie Anspruch auf Sach- und Geldleistungen. Durch Abschluss einer freiwilligen Höherversicherung können Sie Ihren Anspruch auf Geldleistungen entscheidend verbessern. Informationen zur Höherversicherung in der Unfallversicherung
PDF (0.3MB)Höherversicherung in der Unfallversicherung
Inhalte relevant für:Gewerbetreibende Neue Selbständige- Arbeitslosenversicherung
Auch für Selbständige gibt es die Möglichkeit einer Arbeitslosenversicherung! Achtung! Der Antrag dazu muss in den ersten 6 Monaten nach der Verständigung über Ihre Versicherungspflicht bei uns einlangen! Bitte beachten Sie die Informationen zur Frist für die Eintrittserklärung, zur Bindungsdauer, zur Wahlmöglichkeit bezüglich der Beitragsgrundlage und zu den weiteren Voraussetzungen zur Arbeitslosenversicherung.
Online AntragArbeitslosenversicherung
Inhalte relevant für:Gewerbetreibende Neue Selbständige
Meldepflicht
Melden Sie uns alle für das Versicherungsverhältnis bedeutsamen Änderungen, Ereignisse und Tatsachen innerhalb eines Monats!
Erledigen Sie Ihre Anliegen mit svsGO selbständig, jederzeit und überall.
Mit unseren effizienten und einfachen Online-Services von svsGO können Sie in nur wenigen Klicks eine Vielzahl an SVS-Anliegen selbst erledigen, wann und wo Sie wollen.
Damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können:
Ihren Betrieb, Ihre Familie, Ihre Mitarbeiter, Ihre Berufung.