Das Smartphone als E-Card Lesegerät nutzen – die E-Berechtigung in der svsGO-App macht‘s möglich.
Als SVS-Versicherter können Sie ab sofort mittels svsGO-App Ihr eigenes Smartphone als E-Card Lesegerät nutzen und eine E-Berechtigung erteilen. Ihr behandelnder Arzt erhält damit – genauso wie beim Stecken der E-Card in der Ordination – Zugriff auf Ihre elektronische Gesundheitsakte (ELGA).
Somit ist der Weg in die Ordination nicht mehr unbedingt notwendig. Das ist besonders dann praktisch, wenn regelmäßig Rezepte benötigt werden, bei telemedizinischen Behandlungen oder Hausbesuchen.
Alles, was Sie dazu brauchen, ist ein NFC-fähiges Smartphone und Ihre E-Card. Und so funktioniert es:
- Öffnen Sie die svsGO-App.
Falls Sie die kostenlose svsGO-App noch nicht installiert haben, laden Sie diese aus dem App Store bzw. Google Play Store herunter. Alle Infos unter:svs.at/go
- Wählen Sie (unter „Mehr“) die Funktion „E-Berechtigung erteilen“.
- Finden Sie Ihren Arzt bzw. Gesundheitsdiensteanbieter mithilfe der Suchfunktion (oder wählen Sie aus Ihren bereits festgelegten Favoriten).
- Halten Sie Ihre E-Card an die NFC-Schnittstelle des Smartphones und folgen Sie den weiteren Anweisungen in der App.
Bei erstmaliger Nutzung der E-Card auf dem jeweiligen Smartphone müssen Sie als Sicherheitsmaßnahme die letzten vier Ziffern der Kennnummer Ihrer E-Card (zu finden auf der Rückseite der E-Card „8 Kennnummer der Karte“) eingeben. - Bestätigen Sie abschließend „E-Berechtigung erteilen“.
Auf Wunsch kann Ihr Arzt auch bei einem Hausbesuch mit seinem (NFC-fähigem) Smartphone die Funktion nutzen, indem Sie ihm mit Ihrer E-Card die E-Berechtigung und damit den Zugriff auf Ihre ELGA erteilen.