Rollstuhlversorgung
Rollstuhlversorgung
Der einheitliche österreichweite Rollstuhlgesamtvertrag ist seit 01.02.2025 in Kraft und wurde mit Wirkung 01.06.2025 durch die 1. Zusatzvereinbarung ergänzt.
Leistungserbringer
Es wird die freie Wahl des Leistungserbringers gewährleistet. Das bedeutet, dass sich der Versicherte selbst aussucht, welcher Leistungserbringer die Versorgung durchführen soll.
Die möglichen Leistungserbringer sind in folgender Liste ersichtlich, welche regelmäßig aktualisiert wird. Die Gliederung erfolgt für eine bessere Übersicht nach Bundesland und in alphabetischer Reihenfolge.
Standorte Leistungserbringer (PDF, 50 KB)
Standardrollstühle und Toilettrollstühle:
Die Versorgung mit Standard- und Toilettrollstühlen darf zusätzlich zu den genannten Leistungserbringern jeder niedergelassene Bandagist vornehmen.
Depotpartner
Die jeweils aktuelle Liste der Depotpartner, welche die Basis für die Depotabfragen der Leistungserbringer darstellt, findet sich hier:
Vertragsunterlagen
GV-Rollstuhlversorgung-unterschrieben.pdf (PDF, 3 MB)
1. ZV GV Rollstuhlversorgung (PDF, 465 KB)
Anlage_A_Tarifliste_1.ZV.pdf (PDF, 142 KB)
Anlage_B_Rollstuhlerhebungsblatt.pdf (PDF, 207 KB)
Anlage_C_Eigentumsvorbehalt.pdf (PDF, 87 KB)
Anlage_D_Formular-Kostenvoranschlag.pdf (PDF, 28 KB)
Anlage_E_Rabattliste-Hersteller.pdf (PDF, 248 KB)
Anlage_F_Besta-tigung-Kriterien-Depotfu-hrung.pdf (PDF, 89 KB)