Pensionsanpassung 2024 & Aktuelles zum Jahresbeginn

Pensionen werden zum 1. Jänner jeden Jahres angepasst, dies grundsätzlich mit dem gesetzlich festgelegten Anpassungsfaktor. Dieser orientiert sich an der durchschnittlichen Erhöhung der Verbraucherpreise. Für das Jahr 2023 hat der Gesetzgeber eine Deckelung der Anpassung für besonders hohe Pensionen vorgesehen.

 

Die Pensionserhöhung 2024 erfolgt bei einem monatlichen Gesamtpensionseinkommen

  • bis zu 5.850 Euro mit 9,7 Prozent;
  • über 5.850 Euro mit einem Fixbetrag von monatlich 567,45 Euro brutto.

Zum Gesamtpensionseinkommen (brutto) zählen die Pensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung, alle Sonderpensionen, die vom Sonderpensionenbegrenzungsgesetz, BGBl. I Nr. 46/2014, erfasst sind sowie Ruhe- und Versorgungsbezüge nach dem Bundestheaterpensionsgesetz und dem Bundesbahn-Pensionsgesetz. Werden mehrere Leistungen bezogen, wird die Pensionserhöhung verhältnismäßig auf die einzelnen Leistungen aufgeteilt.

2024 werden alle Pensionen erhöht; es gibt keine ausgesetzte oder aliquotierte erste Pensionsanpassung.

Die Richtsätze für die Ausgleichszulage und die Grenzwerte für den Ausgleichszulagen-/Pensionsbonus sowie das Pflegegeld werden um 9,7 Prozent erhöht.


Schutzklausel für Neupensionisten im Jahr 2024

Personen, die 2024 ihre Pension antreten, erhalten einen so genannten „Erhöhungsbetrag“ zu ihrer Pension. Der Erhöhungsbetrag beträgt 6,2 Prozent der Gesamtgutschrift 2022 geteilt durch 14. Wie die Pension wird der Erhöhungsbeitrag bei einem Pensionsantritt nach dem Regelpensionsalter um Zuschläge erhöht oder bei einem vorzeitigen Pensionsantritt um Abschläge vermindert. Der Erhöhungsbetrag soll die verzögerte Aufwertung im Pensionskonto ausgleichen und der hohen Inflation durch eine dauerhafte Erhöhung der Pension entgegenwirken.

Nähere Informationen unter: Schutzklausel Pensionsstichtage 2024


Alterspension – Antrittsalter für Frauen steigt

Das Regelpensionsalter der Frauen wird ab 2024 von derzeit 60 Jahren schrittweise auf 65 Jahre erhöht. Betroffen davon sind alle Frauen, die ab 01.01.1964 geboren sind. Damit kommt es nicht nur zu einer Angleichung des Pensionsalters von Frauen und Männern, sondern auch zu höheren Pensionen für Frauen – denn jeder Versicherungsmonat mehr wirkt sich positiv auf die Pension aus.

Nähere Informationen unter: Reguläre Alterspension


Anreize für längeres Arbeiten

Noch kurz vor Weihnachten hat der Gesetzgeber Maßnahmen beschlossen, die längeres Arbeiten über das Regelpensionsalter hinaus und das Weiterarbeiten neben einem Pensionsbezug attraktiver machen sollen.

Wer über das Regelpensionsalter hinaus weiterarbeitet, erhält einen Zuschlag zur Pension: Der Zuschlag für die spätere Inanspruchnahme der Alterspension wird von 4,2 Prozent auf 5,1 Prozent pro Jahr erhöht. So wie bisher gebührt der Zuschlag für maximal drei Jahre des Pensionsaufschubs und ist für diesen Zeitraum nur der halbe Pensionsversicherungsbeitrag zu zahlen. Für die Pensionsberechnung werden dennoch die vollen Beitragsgrundlagen herangezogen.

Für Personen, die eine Eigenpension beziehen und ab dem Monatsersten nach Erreichung des Regelpensionsalters eine versicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ausüben, übernimmt der Bund einen Teil der Pensionsversicherungsbeiträge: 10,25 Prozent bis zur doppelten Geringfügigkeitsgrenze, das sind monatlich bis zu 106,28 Euro (Wert 2024). Darüber hinaus gehende Beiträge sind vom Pensionisten nach Vorschreibung des zuständigen Versicherungsträgers zu entrichten. Diese Regelung gilt ab 01.01.2024 und ist zunächst für zwei Jahre befristet.


Anhebung Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld

Knapp vor Weihnachten wurde auch eine Anhebung der Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld bzw. bei der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld gesetzlich verankert. Die Grenzbeträge werden ab 01.01.2024 von 7.800 Euro auf 8.100 Euro erhöht. Mit dieser Anpassung soll weiterhin eine geringfügige Beschäftigung neben dem Kinderbetreuungsgeldbezug ermöglicht werden.

Einen Überblick zu den aktuellen Werten ab 2024 finden Sie in folgender Zusammenfassung.

27.12.2023