Öffentliches Impfprogramm Influenza (ÖIP Influenza)
Die Impfangebote des ÖIP Influenza – eine gemeinsame Initiative von Bund, Ländern und Sozialversicherung - starten in die zweite Saison und richten sich uneingeschränkt an die österreichische Gesamtbevölkerung. In der Impfsaison 2024/2025 ist die ÖIP Influenza-Impfung für die geimpfte Person kostenlos (kein Selbstbehalt).
Fachliche Hinweise zur Influenza-Impfung enthält der Impfplan Österreich, abrufbar auf der Website des Gesundheitsministeriums.
Impfstoffe
Drei verschiedene Impfstoffe stehen 2024/25 zur Verfügung:
- Nasal-Lebendimpfstoff für Kinder (Fluenz)
- inaktivierter Impfstoff für alle Altersgruppen (Influvac Tetra, mit Kanüle)
- adjuvantierter Impfstoff für Senioren (Fluad Tetra, mit Kanüle)
Impfstellen
Die Inluenza-Impfung ist erhältlich
- bei am ÖIP teilnehmenden niedergelassenen Ärzten (Vertrags- und Wahlärzte), Gruppenpraxen und Primärversorgungszentren,
- bei betrieblichen Mitarbeiterimpfaktionen,
- in Alten- und Pflegeheimen für Heimbewohner und Mitarbeiter,
- länderweise unterschiedlich in öffentlichen Impfstellen der Länder (Magistrate, Bezirksverwaltungsbehörden) und
- in Gesundheitszentren der ÖGK.
Der Impfstoff ist direkt bei der Impfstelle erhältlich.
Bezug der Impfstoffe
Neu in der Impfsaison 2024/2025 ist für alle impfenden Stellen die Abwicklung der Bestellungen über den e-Impfshop der Bundesbeschaffung GmbH (BBG). Eine Bestellung wie in der Vorsaison 2023/2024 über die öffentlichen Apotheken ist nicht mehr vorgesehen. Die Bestellung im e-Impfshop ist voraussichtlich ab September möglich.
Die Zustellung der Impfdosen erfolgt spätestens Anfang Oktober direkt an die durchführende Impfstelle. Sollte dies nicht möglich sein, kann die Zustellung auch über eine öffentliche Apotheke abgewickelt werden.
Dokumentation im e-Impfpass
Die Influenza Impfung ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben ausnahmslos von allen durchführenden Impfstellen in den e-Impfpass einzutragen.
- Mehr Information für niedergelassene Ärzte
Impfstoff
Zur Verfügung stehen alle drei Impfstoff-Typen.
Bestellung der Impfstoffe
Voraussetzung für die Bestellung ist ein aufrechtes Nutzerkonto im e-Impfshop der BBG. Die Bestellung der Impfstoffe wird voraussichtlich ab September möglich sein.
- COVID-Nutzerkonto bereits vorhanden: Zahlreiche Arztordinationen, die bereits aufgrund der COVID-19 Impfstoffbestellungen über ein Nutzerkonto verfügen, haben keine weiteren Veranlassungen zu treffen. Bestehende COVID-Nutzerkonten erhalten ein „Upgrade“ für die Bestellung der Influenza-Impfstoffe.
- Arztpraxen ohne Nutzerkonto: Ein Nutzerkonto ist im e-Impfshop selbst anzulegen (nähere Informationen zur Selbstregistrierung im e-Impfshop folgen).
Sofern auch Impfdosen für Mitarbeiterimpfaktionen in Betrieben und für Heimbewohner und Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen über den Impfstoffbedarf für die eigene Arztpraxis hinaus benötigt werden, können diese über das Nutzerkonto der Arztpraxis mitbestellt werden.
Die Mindestbestellmenge beträgt 20 Impfdosen je Impfstoff-Typ.
Zustellung
Die Zustellung der bestellten Impfdosen erfolgt in die Ordination. Alternativ ist der Bezug der Impfstoffe über eine öffentliche Apotheke möglich.
Im Falle zusätzlich bestellter Impfdosen für Mitarbeiter in Betrieben oder für Heimbewohner in Alten- und Pflegeheimen ist eine gesonderte Zustellung in den Betrieb oder das Alten- und Pflegeheim nicht möglich.
Kosten - Impfhonorar und Verrechnung
Der Impfstoff wird kostenlos zur Verfügung gestellt. Für die geimpfte Person ist die Impfung kostenlos (kein Selbstbehalt).
Hinsichtlich des Impfhonorars gilt Folgendes:
- Impfungen in der Arztpraxis (Patientenklientel, Bürger): Je durchgeführter Impfung ist mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger ein Impfhonorar in Höhe von EUR 15,00 verrechenbar.
- Impfungen in Betrieben (Mitarbeiter): Impfhonorare sowie weitere anfallende Kosten sind vom Betrieb zu tragen. Die Sozialversicherung übernimmt für Impfhonorare und etwaige weitere anfallende Aufwendungen keine Kosten.
- Impfungen in Alten- und Pflegeheimen:
- Mitarbeiter: Impfhonorare sind vom Betrieb zu tragen. Seitens der Sozialversicherung erfolgt keine Kostenübernahme für Impfhonorare und etwaige weitere anfallende Kosten.
- Heimbewohner (Patientenklientel): Je durchgeführter Impfung ist mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger ein Impfhonorar in der Höhe von EUR 15,00 verrechenbar.
Mit dem Impfhonorar in der Höhe von EUR 15,00 sind sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit der Impfung, insbesondere die Aufklärung, der „Impfstich“ und die verpflichtende Dokumentation im zentralen Impfregister zur Gänze abgegolten. Privathonorare oder Zuzahlungen durch die geimpfte Person sind unzulässig. Die Einhebung eines Selbstbehalts entfällt in der Impfsaison 2024/2025.
Zur Verrechnung folgen weitere Informationen.
- Mehr Information für Betriebe
Impfstoff
Für Mitarbeiterimpfaktionen steht der inaktivierte Impfstoff für alle Altersgruppen (Influvac Tetra, mit Kanüle) kostenlos zur Verfügung.
Bestellung der Impfstoffe
Die Bestellung für die Impfsaison 2024/2025 erfolgt nicht durch den Betrieb selbst, sondern über die die Betriebe betreuenden Ärztinnen und Ärzte (Arbeitsmediziner, Betriebsärzte, Vertrags- und Wahlärzte) oder arbeitsmedizinischen Zentren.
Voraussetzung für die Bestellung ist ein aufrechtes Nutzerkonto im e-Impfshop der BBG des betreuenden Arztes oder des arbeitsmedizinischen Zentrums. Ein Nutzerkonto lautend auf den Betrieb ist in der Impfsaison 2024/2025 für die Bestellung des ÖIP-Impfstoffes nicht möglich.
- Zum Nutzerkonto im e-Impfshop für Ärzte siehe Punkt "Mehr Information für niedergelassene Ärzte"
- Arbeitsmediziner ohne Arztpraxen (ohne aufrechtes Nutzerkonto im e-Impfshop) kontaktieren bitte betriebsimpfung@oegk.at
Die Mindestbestellmenge beträgt 20 Impfdosen.
Zustellung
Die Zustellung erfolgt in die Arztpraxis bzw. in das arbeitsmedizinische Zentrum oder alternativ in eine öffentliche Apotheke.
Kosten
Für die geimpfte Person ist die Impfung kostenlos (kein Selbstbehalt).
Der Influenza-Impfstoff wird dem Betrieb für seine Mitarbeiter kostenlos zur Verfügung gestellt.
Anfallende Impfhonorare der impfenden Ärzte (Vertrags- und Wahlärzte, Arbeitsmediziner, Betriebsärzte) und der arbeitsmedizinischen Zentren sind mit der Sozialversicherung nicht verrechenbar.
- Mehr Information für Alten- und Pflegeheime
Impfstoff
Zur Verfügung stehen die Impfstoffe Influvac Tetra (mit Kanüle) und Fluad Tetra (mit Kanüle).
Bestellung der Impfstoffe
Die Bestellung kann durch das Alten- und Pflegeheim selbst oder durch den betreuenden niedergelassenen Hausarzt erfolgen.
- Bestellung durch Hausarzt: siehe Punkt "Mehr Information für niedergelassene Ärzte"
- Selbstbestellung: Alternativ kann die Bestellung auch selbst im e-Impfshop durchgeführt werden. Voraussetzung ist dafür ein Nutzerkonto im e-Impfshop.
- COVID-Nutzerkonto bereits vorhanden: Sofern der Name, auf den das Nutzerkonto läuft, unverändert aufrecht ist, müssen Sie keine weiteren Veranlassungen treffen. Das bestehende Nutzerkonto erhält ein „Upgrade“ so dass auch Bestellungen für Influenza Impfstoffe möglich sind. Bei Namensänderung des Nutzerkontos ist die Neuanlage eines Nutzerkontos notwendig.
- kein Nutzerkonto vorhanden (Neuanlage): In diesem Fall ist kontakt-impfprogramm@oegk.at zwecks Anlage eines Nutzerkontos zu informieren. die Verfügbarkeit eines eigenen Nutzerkontos für Ihre Einrichtung ist auch dann erforderlich, wenn bei Ihnen angestellte Ärzte die Impfung durchführen.
Je Alten- oder Pflegeheim sind ein bis zwei Nutzerkonten für den e-Impfshop möglich.
Die Mindestbestellmenge beträgt 20 Impfdosen je Impfstoff-Typ.
Zustellung
Erfolgt die Bestellung durch die betreuenden Hausärzte, wird der Impfstoff direkt in deren Ordination oder alternativ in eine öffentliche Apotheke zugestellt.
Wird der Impfstoff vom Alten- und Pflegeheim selbst bestellt, erfolgt die Zustellung direkt an die Heimadresse oder – wenn dies nicht möglich ist – in eine öffentliche Apotheke.
Kosten - Impfhonorar und Verrechnung
Der Impfstoff wird kostenlos zur Verfügung gestellt. Für die geimpfte Person ist die Impfung kostenlos (kein Selbstbehalt).
Hinsichtlich des Impfhonorars gilt Folgendes:
- Impfung der Mitarbeiter: Impfhonorare und etwaige weitere anfallende Kosten sind vom Betrieb zu tragen.
- Impfung von Heimbewohnern durch betreuende Hausärzte: Zur Verrechnung des Impfhonorars in Höhe von EUR 15,00 siehe Punkt "Mehr Information für niedergelassene Ärzte"
- Impfung von Heimbewohnern durch angestellte Heimärzte/Arbeitsmediziner ohne Niederlassung: Mit der Sozialversicherung ist kein Impfhonorar verrechenbar.
Alle Informationen zum Öffentlichen Impfprogramm finden Sie unter impfen.gv.at .