Öffentliches Impfprogramm Influenza (ÖIP Influenza)
Das „öffentliche Impfprogramm Influenza“ startet mit Anfang Oktober 2023 als gemeinsames Projekt von Bund, Ländern und Sozialversicherung. In den Impfsaisonen 2023/2024 und 2024/2025 wird die Grippe-Impfung in unterschiedlichen Impfsettings (Arztordinationen, Betrieben, Alters- und Pflegeheimen, öffentliche Impfstellen) angeboten.
Teilnahme am ÖIP Influenza
Die Influenza-Impfung steht der österreichischen Gesamtbevölkerung - unabhängig von Erwerbs- bzw. Versichertenstatus oder Alter – offen. Alle in Österreich lebenden Personen können die Influenza Impfung in Anspruch nehmen.
Für die geimpfte Person fällt ein Selbstbehalt von EUR 7,00 an. Ausgenommen vom Selbstbehalt sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Personen mit Rezeptgebührenbefreiung, Personen, die sich anlässlich einer betrieblichen Mitarbeiterimpfung im Rahmen des ÖIP Influenza impfen lassen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen.
ÖIP-Impfstoffe
Zur Verfügung stehende Impfstoff-Typen:
- Nasaler, tetravalenter Lebendimpfstoff für Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr:
- Fluenz Tetra, 1er-Packung, Fertigspritze ohne Kanüle, Nasenspray (Astra Zeneca).
- Inaktivierter, tetravalenter Impfstoff für alle Altersgruppen (ab dem vollendetem sechsten Lebensmonat):
- Fluarix Tetra, 1er-Packung mit zwei beiliegenden Kanülen (GlaxoSmithKline),
- Vaxigrip Tetra, 1er-Packung, Fertigspritze ohne Kanülen (Sanofi);
- Adjuvantierter Impfstoff für Personen ab 65 Jahren:
- Fluad Tetra, Fertigspritze mit 0,5ml (Valneva); ab einer Bestellmenge von 20 Dosen wird eine 100 Stück Packung Safety Kanülen automatisch mit zur Verfügung gestellt.
Ab der Impfsaison 2023/2024 ist die Influenza-Impfung nicht mehr im nationalen Kinderimpfprogramms enthalten, sondern wird in das öffentliche Impfprogramm Influenza integriert.
Impfstoffe ohne Kanülen (Vaxigrip Tetra, teilw. Fluad Tetra)
Ärzte, die im Rahmen ihrer Ordinationstätigkeit (Arztpraxis, Hausbesuche), in Betrieben oder in Alters- und Pflegeheimen impfen, können bei Bedarf Kanülen direkt in einer öffentlichen Apotheke beziehen (Bezug unter Angabe „ÖIP“ und dem erforderlichen Bedarf von Sicherheits- und/oder Standardkanülen). Vertragsärzte können alternativ Kanülen über den Pro Ordinatione-Bedarf beziehen.
Impfstoffkontingente je Bundesland
Jedem Bundesland steht abhängig von der jeweiligen Bevölkerungsanzahl ein bestimmtes Impfstoffkontingent je Impfstoff-Typ zur Verfügung.
Sofern aufgrund der eingegangen Bestellungen das zugeordnete Länderkontingent ausgeschöpft ist, sind keine weiteren (Nach-)Bestellungen im betroffenen Bundesland möglich („Bestellstopps“).
Aktuelle Bestellstopps
- Fluenz Tetra:
- Bestellstopp für die Steiermark, Burgenland und Tirol (Ärzte im niedergelassenen Bereich, Betriebe, Alters- und Pflegeheime)
- Fluad Tetra:
- Bestellstopp für alle Bundesländer (Ärzte im niedergelassenen Bereich, Alters- und Pflegeheime); Alternativ kann Vaxigrip oder Fluarix Tetra bestellt werden.
- Vaxigrip, Fluarix Tetra:
- Bestellstopp für die Steiermark, Burgenland, Tirol und Wien (Ärzte im niedergelassenen Bereich, Betriebe, Alters- und Pflegeheime)
- Info für Ärzte
Impfberechtigt sind niedergelassene Vertrags- und Wahlärzte, Gruppenpraxen und Primärversorgungseinheiten. Die Teilnahme ist freiwillig. Ein spezifischer Anmeldeprozess ist nicht erforderlich.
Die Bestellung aller Influenza-Impfstoffe ist seit 03.07.2023 möglich und erfolgt mittels
Bestellformular (738.5 KB) , das ausgefüllt an eine öffentlichen Apotheke nach freier Wahl per E-Mail zu übermitteln ist.
Um Verwurf zu vermeiden, sollte nur so viel Impfstoff bestellt werden, wie realistisch verimpft wird. Nachbestellungen sind nach Maßgabe der Impfstoffverfügbarkeit möglich.
Neben der Bestellung für Impfungen in den Ordinationen, können zusätzlich für Impfungen in Alters- und Pflegeheimen Impfdosen bestellt werden, sofern die Verimpfung im Rahmen der niedergelassenen Tätigkeit erfolgt. (Alternativ können Alters- und Pflegeheim den Impfstoff für Heimbewohner auch selbst bestellen.)
Bestellte Impfstoffe werden an die gewählte Apotheke zugestellt und sind von dort selbst abzuholen. Konkrete Abholtermine sind mit der jeweiligen Apotheke direkt zu klären.
Bei direkter Zustellung durch die Apotheke in die Ordination, übernimmt das öffentliche Impfprogramm dafür keine Kosten.
Hausapothekenführende Ärzte erhalten den bestellten Impfstoff auf dem bisher gewohnten Weg.
SVS-Kunden haben einen Selbstbehalt in Höhe von EUR 7,00 direkt an den impfenden Arzt zu leisten.
Vom Selbstbehalt ausgenommen sind
- Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,
- rezeptgebührenbefreite Personen und
- Heimbewohner in Alten- und Pflegeheimen
Das Impfhonorar des impfenden Arztes (Vertrags- und Wahlpartner) beträgt EUR 15,00 je durchgeführter Impfung und ist mit der SVS direkt zu verrechnen. Privathonorare oder Zuzahlungen sind unzulässig. Ist ein Selbstbehalt von der geimpften Person einzuheben, werden EUR 8,00 geleistet, da der einzuhebende Selbstbehalt Teil des Impfhonorars ist. Mit dem Impfhonorar sind sämtliche Leistungen (insb. Aufklärung, „Impfstich“, Impftauglichkeit, Dokumentation) zur Gänze abgegolten.
Angestellte Ärzte in Alten- und Pflegeheimen können kein Impfhonorar verrechnen.
Die verabreichte Impfung ist in allen Fällen verpflichtend im zentralen Impfregister/e-Impfpass zu speichern. Weiterführende Informationen sind unter
e-impfpass.gv.at abrufbar.
- Impfung in Betrieben - Mitarbeiterimpfungen
Niederschwellige Impfangebote am Arbeitsplatz sind ein Beitrag zu höheren Durchimpfungsraten und können mithelfen Erkrankungen und Krankheitsfolgen zu reduzieren.
Alle Betriebe – unabhängig von Ihrer Branchenzugehörigkeit – können am öffentlichen Impfprogramm teilnehmen. Zielgruppe der betrieblichen Impfungen sind sämtliche betriebszugehörigen Mitarbeiter.
Für betriebliche Mitarbeiterimpfungen steht der inaktivierte tetravalente Impfstoff Fluarix Tetra (GlaxoSmithKline) und Vaxigrip Tetra (Sanofi) zur Verfügung, der kostenlos aus dem Kontingent des öffentlichen Impfprogramms zur Verfügung gestellt wird. Innerbetriebliche Maßnahmen sind vom Betrieb selbst zu organisieren (z.B. Verfügbarkeit des impfenden Arztes, Lagerung) und dafür anfallende Kosten vom Betrieb zu tragen. Im Rahmen von Mitarbeiterimpfungen in Betrieben werden an impfende Ärzte keine Impfhonorare aus dem öffentlichen Impfprogramm übernommen.
Die verbindliche Bestellung der Impfstoffe ist mittels
Bestellformular (766.3 KB) in einer öffentlichen Apotheke nach freier Wahl möglich.
Die Bestellung hat je Betrieb zu erfolgen. Der Impfstoff ist vom Betrieb in der gewählten Apotheke abzuholen. Jede durchgeführte Impfung ist verpflichtend im e-Impfpass zu dokumentieren (weiterführende Informationen unter
e-impfpass.gv.at ). Mitarbeiter haben im Rahmen der Betriebsimpfung keinen Selbstbehalt zu leisten.
- Auskunft & Kontaktdaten
Das öffentliche Impfprogramm wird von den Krankenversicherungsträgern (ÖGK, BVAEB und SVS) gemeinsam umgesetzt.
Auskunft für Ärzte, Betriebe und öffentliche Impfstellen:
- in Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Wien
- Tel.: +43 50766 178121 (Mo bis Fr, 09:00 bis 13:00 Uhr)
- E-Mail:
aerzte-impfprogramm@oegk.at bzw.
betriebsimpfungen@oegk.at
- in Kärnten, Tirol, Vorarlberg
- Tel.: +43 50 808 808 (Mo bis Do 7:30 bis 16:00 Uhr, Fr 7:30 bis 14:30 Uhr)
- E-Mail:
impfprogramm@svs.at
- in Niederösterreich, Burgenland:
- Tel.: +43 50405 21777 (Mo bis Fr 9:00 bis 13:00 Uhr)
- E-Mail:
impfprogramm.noe@bvaeb.at bzw.
impfprogramm.bgl@bvaeb.at
- in Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Wien
Alle Informationen zum Öffentlichen Impfprogramm finden Sie unter impfen.gv.at .