Öffentliches Impfprogramm Influenza (ÖIP Influenza)
Bund, Länder und Sozialversicherung einigten sich im Juli 2022 auf die Umsetzung eines öffentlichen Impfprogramms zur Durchführung der Impfung gegen Influenza für die Impfsaisonen 2023/2024 und 2024/2025. Gestartet wird im Herbst 2023.
Alle in Österreich lebenden Kinder, Jugendliche und Erwachsene aller Altersgruppen können am ÖIP Influenza teilnehmen. Die Finanzierung des Impfstoffes erfolgt aus dem ÖIP. Dieser wurde bereits für die Impfsaison 2023/2024 für gesamt Österreich bestellt. Drei verschiedene Impfstoffe werden, solange der Vorrat an Impfdosen reicht, aus dem ÖIP bereitgestellt: einen für Kinder, einen für alle Altersgruppen und einen adjuvanten Impfstoff für Personen ab 65 Jahren.
Ärzte des niedergelassenen Bereichs
Für das neue „Öffentliche Impfprogramm Influenza“ sind niedergelassene Ärzte (Vertrags- und Wahlpartner) eine wichtige Stütze! Ordinationen als „Impforte“ garantieren einen niederschwelligen Zugang und tragen wesentlich zur Erhöhung der angestrebten Durchimpfungsrate bei.
Zwecks Planung der voraussichtlich benötigten Impfstoffmengen in den einzelnen Ordinationen, läuft derzeit eine Bedarfserhebung, die für alle Krankenversicherungsträger von der Österreichischen Gesundheitskasse durchgeführt wird.
Falls Sie Ihren voraussichtlichen Bedarf für Kinder, Jugendliche, Erwachsene – unabhängig von der Zugehörigkeit zur ÖGK, BVAEB oder SVS einschließlich Ihrer in Alters- und Pflegeheimen betreuten Patienten, noch nicht gemeldet haben, geben Sie uns diesen für die Impfsaison 2023/2024 bitte zeitnah bekannt. Diese Bedarfserhebung gilt noch nicht als Bestellung.
Sofern Sie außerhalb Ihrer Ordination Impfungen im Rahmen von Betriebsimpfungen durchführen, ist der dafür voraussichtlich benötigte Impfstoffbedarf gesondert bekannt zu geben. Siehe dazu „Betriebsimpfungen“.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und Ihre Teilnahme am ÖIP Influenza!
Bitte melden Sie Ihren Bedarf mittels Webformular ein.
Über die weiteren Schritte werden Sie rechtzeitig informiert.
Informationen insbesondere zur Bestellung und Lieferung des Impfstoffes folgen.
Nachstehend haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.
- Wie viel kostet die Impfung für die Versicherten im niedergelassenen Bereich?
Der Selbstbehalt für die Impfsaison 2023/24 beträgt 7,00 Euro. Vom Selbstbehalt befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind.
- Wer hebt den Selbstbehalt ein?
Im niedergelassenen Bereich hebt der Arzt den Selbstbehalt ein. Dies gilt für Vertrags- als auch Wahlärzte.
- Wie hoch ist das Impfhonorar?
Das Impfhonorar beträgt 15,00 Euro.
- Wie wird der Impfstich abgerechnet?
Es wird zwei Abrechnungspositionen geben:
- eine Positionsnummer für Personen, bei denen ein Selbstbehalt eingehoben wurde, in Höhe von 8,00 EUR (inkl. Selbstbehalt ergibt dies ein Impfhonorar von 15,00 Euro)
- eine Positionsnummer, wenn kein Selbstbehalt eingehoben wurde, in Höhe von 15,00 Euro
Hinweis für Wahlärzte:
Wenn Sie eine Vertragspartnernummer haben, rechnen Sie die Position direkt mit der SVS ab.
Wenn Sie keine Vertragspartnernummer haben schicken Sie der SVS eine Sammelabrechnung mit einer Patientenliste inkl. Sozialversicherungsnummer. Derzeit werden noch Details ausgearbeitet. Wir werden rechtzeitig an dieser Stelle darüber informieren.
- Wie wird der Impfstoff zugestellt?
Derzeit werden noch Details ausgearbeitet. Wir werden rechtzeitig an dieser Stelle darüber informieren.
- Wie erfolgt die Impfdokumentation?
Für den verpflichtenden Eintrag in den e-Impfpass ist die e-card zu stecken. Für Ärzte ohne e-card-Anschluss bzw. für Impforte (zB in Alters- und Pflegeheimen), an denen die e-card möglicherweise nicht gesteckt werden kann, arbeitet die ELGA-GmbH an der Entwicklung einer APP. Wir werden rechtzeitig an dieser Stelle darüber informieren.
Betriebsimpfungen
Alle Betriebe – unabhängig von Ihrer Branchenzugehörigkeit – können am ÖIP teilnehmen. Zielgruppe der betrieblichen Impfungen sind sämtliche betriebszugehörigen Mitarbeiter. Für betriebliche Impfungen ist ein Teil des inaktivierten tetravalenten Impfstoffkontingents reserviert.
Niederschwellige Impfangebote am Arbeitsplatz sind ein Beitrag zu höheren Durchimpfungsraten und können mithelfen Erkrankungen und Krankheitsfolgen zu reduzieren.
Zur Planung der voraussichtlich benötigten Impfstoffmengen für Ihren Betrieb läuft derzeit eine Bedarfserhebung.
Ihre Bedarfsmeldung mailen Sie bitte an: impfprogramm@svs.at .
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme am ÖIP Influenza!
Nachstehend haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.
- Welche Kosten fallen im Rahmen des betrieblichen Impfens an?
Im Falle der Teilnahme am ÖIP gilt Folgendes:
Teilnehmende Betriebe am ÖIP haben die erforderlichen innerbetrieblichen Maßnahmen selbst zu organisieren und hierfür anfallende Kosten auch selbst zu tragen (zB Bereitstellung des impfenden Arztes/Betriebsarztes, anfallende Impfhonorare, Lagerung etc).
Die Kosten des Impfstoffes werden für alle Betriebe aus dem ÖIP getragen.
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist die Impfung kostenlos, der Selbstbehalt für die Mitarbeiter entfällt.
Hinweis: Sollten Betriebe bereits selbst Influenza-Impfstoffe besorgt haben, ist eine Rückverrechnung über das öffentliche Impfprogramm leider nicht möglich. Es ist nur jener Impfstoff kostenlos, welcher über das neue Impfprogramm bestellt wird.
- Wie erfolgt die Impfdokumentation?
Die Influenza-Impfung ist verpflichtend im e-Impfpass zu dokumentieren.
Über die weiteren Schritte werden Sie rechtzeitig informiert.
Informationen insbesondere zur Bestellung und Lieferung des Impfstoffes folgen.
Kontakt
Für jedes Bundesland steht einer der drei Krankenversicherungsträger als Ansprechpartner für Ihre Anliegen zur Verfügung.
Bundesland | Ansprechpartner |
Wien | ÖGK – |
Niederösterreich | BVAEB – |
Burgenland | BVAEB – |
Oberösterreich | ÖGK – |
Steiermark | ÖGK – |
Kärnten | SVS – |
Salzburg | ÖGK – |
Tirol | SVS – |
Vorarlberg | SVS – |
ÖGK = Österreichische Gesundheitskasse
BVAEB = Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau
SVS =Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen