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Wesentliche Änderungen im kroatischen Rentenrecht ab 2023


Bis zum 31.12.2022 konnte nach den kroatischen Rechtsvorschriften entweder nur eine Eigenrente oder nur eine Hinterbliebenenrente bezogen werden. Seit dem 01.01.2023 können Personen, die Anspruch auf zwei oder mehr Renten aus der gesetzlichen kroatischen Rentenversicherung erworben haben, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen neben der Eigenrente auch einen Teil der Hinterbliebenenrente beziehen.

Eine von der kroatischen Rentenversicherungsanstalt zur Verfügung gestellten Broschüre in englischer Sprachfassung und ein Antragsformular finden Sie rechts unter Downloads.
Der Antrag kann auch online unter www.mirovinsko.hr/UserDocsImages/tiskanice/Tiskanica_1-4a-Zahtjev-za-isplatu-dijela-obiteljske-mirovine.pdf?vel=434868 gestellt werden.

Für weitere Informationen ersuchen wir Sie, sich an die kroatische Rentenversicherungsanstalt „Hrtvatski Zavod za Mirovinsko Osiguranje (HZMO)“ zu wenden. Entsprechende Kontaktdaten stehen unter www.mirovinsko.hr zur Verfügung.  

Zuletzt aktualisiert am 22. März 2023