Jetzt Gesundheit schützen und dafür 100 € SVS-Bonus holen
Häufige Fragen
- Warum startet die SVS diese Aktion? Was sind die Hintergründe?
Als Gesundheitsversicherung hat die SVS stets Gesundheitsförderung & Prävention im Fokus. Etablierte Angebote wie das Vorsorgeprogramm Selbständig Gesund, der SVS-Gesundheitshunderter oder der SVS-Sicherheitshunderter unterstreichen diesen Schwerpunkt im SVS-Leistungsrepertoire. In Fortführung dieser Tradition ist nun auch die Gesundheitsaktion Geimpft gesünder zu verstehen.
Schutzimpfungen zählen generell zu den wirksamsten und wichtigsten Präventionsmaßnahmen in der Medizin, schützen den Einzelnen, tragen zum Gemeinschaftsschutz bei und sind auch und gerade in Zeiten einer Pandemie von essenzieller Bedeutung. Diese wichtige Vorsorgemöglichkeit möchten wir verstärkt fördern, jene die Verantwortung für sich und für einander übernehmen, auch belohnen und damit die präventive Wirkung maximieren. Daher Geimpft gesünder.
- Wie komme ich zu meinem Geimpft gesünder-Bonus?
Mit svsGO unbürokratisch, jederzeit, schnell und direkt.
- Onlineformular öffnen
- mit Handy-Signatur / ID-Austria einloggen
- Ausfüllen und Nachweise hochladen
- Sicher und direkt abschicken
- Wie oft kann ich den Geimpft gesünder-Bonus beantragen?
Geimpft gesünder ist als freiwillige Leistung (kein Rechtsanspruch!) eine Einmalaktion im Kalenderjahr 2022: Der Bonus kann also 1x für jede anspruchsberechtigte* Person - das heißt für jede „hauptversicherte“ Person + für jede bei der SVS „mitversicherte“ Person - im Kalenderjahr 2022 beantragt und ausbezahlt werden.
* Anspruchsberechtigt sind alle Selbständigen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der SVS (zumindest) krankenversichert - egal, ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind.
- Wann kann ich den Geimpft gesünder-Bonus beantragen?
Ab sofort im gesamten Aktionszeitraum bis einschließlich 31.12.2022.
- Muss ich den SVS-Bonus versteuern?
Nein. Es handelt sich um eine steuerfreie Leistung. Die Geimpft gesünder-Gutschrift von € 100,- unterliegt weder der Einkommensteuer- noch der Umsatzsteuerpflicht.
- Wer kann die Aktion Geimpft gesünder nutzen?
Alle Selbständigen (Aktive und Pensionisten), die zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der SVS (zumindest) krankenversichert* sind, können für sich selbst (Hauptversicherter) und für ihre bei der SVS in der Krankenversicherung mitversicherten Angehörigen ab sofort bis einschließlich 31.12.2022 teilnehmen. Vorausgesetzt, sie können alle für die Teilnahme notwendigen Impfungen nachweisen und stellen einen Antrag.
*egal, ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind
- Gilt die Aktion auch für meine Kinder/meinen Partner?
Ja. Wenn es sich um einen anspruchsberechtigten Angehörigen handelt. Sie als „hauptversicherte Person“ können für sich und Ihre bei der SVS in der Krankenversicherung anspruchsberechtigten Angehörigen den Geimpft gesünder-Bonus beantragen. Beachten Sie bitte, dass für jede Person ein eigener Antrag gestellt und die Impfnachweise ebenfalls für jede Person separat erbracht werden müssen. Ihre anspruchsberechtigten Angehörigen können den Anspruch auf den Bonus nicht selbst bei der SVS geltend machen.
- Ich habe keinen Impfpass (mehr) – kann ich trotzdem an der Aktion teilnehmen?
Nein. Der Impfnachweis über den aufrechten Impfstatus zum Zeitpunkt der Antragstellung ist Voraussetzung für die Zuerkennung des Geimpft gesünder-Bonus. Ausnahmen: ärztliches Attest bei absoluter Kontraindikation (in diesem Fall ist das ärztliche Attest als Nachweis hochzuladen/einzubringen), Impfzertifikat (COVID-19-Impfung), Genesungszertifikat (nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion)
- Welche Nachweise benötigen Sie von mir und in welcher Form?
Als Nachweis des aufrechten Impfschutzes benötigen wir von Ihnen (in Kopie):
- Deckblatt bzw. erste Seite(n) des Impfpasses, die Angaben zur geimpften Person enthält (Name, VSNR – „ausgestellt für ...“)
- Seiten des Impfpasses mit dem vollständigen Eintrag zur jeweiligen Impfung (Arztstempel inkl. Unterschrift, Chargennummer, Datum der Impfung)
- Impfzertifikat (COVID-19-Impfung) bzw. Genesungszertifikat
- Gegebenenfalls ein Ärztliches Attest (als Ersatznachweis im Falle einer absoluten Kontraindikation)
- In meinem Impfpass geben die Etiketten nur Auskunft über den Impfstoff. Ich kann sie nicht den geforderten Impfungen zuordnen. Wer kann mir hier helfen?
Dieses Problem kennen wir. Hier (1.53 MB) haben wir für Sie daher eine Übersicht der am häufigsten verwendeten Impfstoffe für die betreffenden Impfungen zusammengestellt. Darüber hinaus kann Ihnen auch Ihr Arzt des Vertrauens weiterhelfen.
- Gibt es weitere Informationen zu den einzelnen Impfungen?
Hier finden Sie weitere Informationen zu den verschiedenen Impfungen:
Erläuterungen für Impfungen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (1.45 MB)
Erläuterungen für Impfungen ab dem 15. Lebensjahr bis zum vollendeten 60. Lebensjahr (1.44 MB)
Erläuterungen für Impfungen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr (1.45 MB)