So individuell die Herausforderungen, so individuell die Lösungen.

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Im März 2021 wurde erstmalig an alle Versicherten mit Beitragsrückstand eine Zahlungserinnerung zur Information über den aktuellen Saldo gesendet. Im Zuge der letzten Beitragsvorschreibungen wurde ebenfalls wiederholt auf den jeweils aktuellen Stand des offenen Beitragssaldos aufmerksam gemacht. Damit einher ging stets der Aufruf, sich unbedingt mit uns in Verbindung zu setzen, wenn die Beiträge nicht rechtzeitig entrichtet werden können, um die aktuelle Situation und Lösungsoptionen zu besprechen.

Denn bei all jenen, die ihren Beitragsrückstand nicht bezahlen können und sich nicht melden, muss die SVS in einem nächsten Schritt weitere Eintreibungsmaßnahmen setzen und gegebenenfalls im Juli ein Exekutionsverfahren einleiten.

Uns ist es wichtig, dass die SV-Beiträge der Corona-Zeit nicht zu existenzbedrohenden Zahlungsschwierigkeiten führen dürfen. Dafür haben wir mit den individuellen Lösungen für unsere Versicherten vorgesorgt. Das kann eine Ratenvereinbarung und / oder die Herabsetzung der Beitragsgrundlage sein.

Wer zum aktuellen Zeitpunkt seine offenen Beiträge nicht zahlen kann und noch keine Zahlungsvereinbarung bei der SVS beantragt hat, soll daher unbedingt mit der SVS in Kontakt treten, damit es zu keinen weiteren Sanktionen kommt. Wir kümmern uns um eine gemeinsame Lösung, die auf Ihre Möglichkeiten und Perspektiven zugeschnitten ist!


Fragen & Antworten  

1. Was soll ich machen, wenn ich meine offenen SVS-Beiträge aktuell nicht zahlen kann?

  • wenn Sie zum aktuellen Zeitpunkt der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen können, ersuchen wir Sie umgehend mit der SVS in Kontakt zu treten, damit wir mit Ihnen Ihre individuelle Situation besprechen können.

2. Wie kann mich die SVS jetzt bei Zahlungsschwierigkeiten unterstützen?

  • Zahlungsrückstände: mit individuellen Zahlungsvereinbarungen - die genaue Ausgestaltung, wie z.B. die Anzahl der Raten kann auf Ihre aktuelle Situation und Ihre Perspektive angepasst werden.
  • Laufende Beiträge: Die vorläufige GSVG/FSVG-Beitragsgrundlage kann flexibel und selbständig an Ihre individuelle Situation angepasst und herabgesetzt werden.

3. Wie komme ich zu meiner individuellen Zahlungsvereinbarung? Wie kann ich meine Beitragsgrundlage selbständig anpassen?

Bitte verwenden Sie für Ihren Antrag auf Zahlungsvereinbarung und/oder Anpassung Ihrer vorläufigen GSVG/FSVG-Beitragsgrundlage svsGO – die digitalen Services der SVS oder die jeweiligen Formulare:

Anpassung (Herabsetzung, Hinaufsetzung) der vorläufigen Beitragsgrundlage - Antrag

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Zahlungsvereinbarung für GSVG-/FSVG-Versicherte (Ratenansuchen)

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Zahlungsvereinbarung für BSVG-Versicherte (Ratenansuchen)

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27.05.2021