Brexit - Auswirkungen des Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union

Das Vereinigte Königreich ist mit Ablauf des 31.01.2020 aus der Europäischen Union ausgetreten. Das Verlassen der europäischen Staatengemeinschaft ist auch als Brexit bekannt. Der Austritt des Vereinigten Königreichs hat auch Auswirkungen auf den Bereich der sozialen Sicherheit. Um die Auswirkungen des Austritts abzufedern wurde das „Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft“ verhandelt. Für den Zeitraum bis 31.12.2020 wurde eine Übergangszeit festgelegt in der – vereinfacht gesagt – die bisherigen Regelungen weiter anzuwenden waren. Gewisse Personen bleiben auch über den 31.12.2020 hinaus weiterhin von den bisher anwendbaren Verordnungen (EG) 883/2004 und 987/2009 geschützt, wenn sie gewisse Voraussetzungen erfüllen. Ende des Jahres 2020 wurde das „Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland andererseits“ ausverhandelt. Damit konnte sichergestellt werden, dass auch ab dem Jahr 2021 wieder Regelungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit bestehen. Für die betroffenen Personen kann sich aber ein Unterschied ergeben, ob man unter das Austrittsabkommen oder das Handelsabkommen fällt. 

Die Frage, wer nun weiterhin und in welchem Umfang geschützt ist, ist mitunter relativ komplex. Auf dieser Seite versuchen wir Ihnen aber die wichtigsten Informationen zur Verfügung zu stellen. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre SVS-Landesstelle. Ausführliche Informationen finden Sie auch auf der Website   des Dachverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger.

23.12.2020