Voraussetzungen
Sie möchten den Sicherheitshunderter in Anspruch nehmen? Wer das Angebot nutzen kann und wie die Einreichung funktioniert:
Inhalte relevant für:
Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige
- Alle Gewerbetreibenden, Neuen Selbständigen und Freiberufler sowie landwirtschaftlichen Betriebsführer, die bei der SVS unfallversichert sind
- Gültig für die Teilnahme an ausgewählten Kursen oder Praxistrainings ab Jänner 2021
- Sie wählen ein qualitätsgesichertes Kurs- oder Trainingsangebot bei einem SVS-Sicherheitspartner aus. Das passende Angebot kann online in unserer Sicherheitspartner-Datenbank gesucht werden.
- Nach der Teilnahme stellen Sie mit der bezahlten Rechnung online einen Antrag auf den SVS-Sicherheitshunderter:
- Bei Rechnungen* unter 100 Euro wird der Rechnungsbetrag erstattet.
- Rechnungen* von 100 Euro und darüber werden mit 100 Euro von der SVS unterstützt.
- Solange die Maximalsumme von 100 Euro nicht überschritten wurde, sind auch mehrere Anträge im Jahr möglich.
- Für jede Rechnung muss jedoch ein eigener Antrag gestellt werden.
- Dabei entscheidet das Datum des Kurses, für welches Jahr der Sicherheitshunderter angerechnet wird.
*Rechnungssumme inkl. MwSt.