Häufige Fragen
- Was ist der Sicherheitshunderter?
Eine finanzielle Unterstützung der SVS für die Teilnahme an Seminaren und Kursen bei den SVS-Sicherheitspartnern, die der Förderung der Arbeitssicherheit bzw. Prävention von Unfällen dienen. Für den Ankauf von Arbeitsmitteln und -ausstattung kann der Sicherheitshunderter nicht verwendet werden.
- Wer kann den Sicherheitshunderter nutzen?
Alle bei der SVS unfallversicherten Gewerbetreibenden, Neuen Selbständigen und Freiberufler sowie landwirtschaftlichen Betriebsführer.
Im Bereich des BSVG umfasst dies alle in die Unfallversicherung einbezogenen Personen, wobei die Auszahlung auf einen Sicherheitshunderter pro Betrieb und Jahr beschränkt ist. Die Antragsstellung muss immer auf den Namen des Betriebsführers erfolgen.
- Wie komme ich zu meinem Sicherheitshunderter?
Unbürokratisch und einfach! Sie melden sich direkt bei einem unserer Partner an und absolvieren ein Seminar oder einen Kurs und beantragen danach online mit Ihrer bezahlten Rechnung Ihren Sicherheitshunderter.
Bei Rechnungen unter 100 Euro (inkl. MwSt.) wird der Rechnungsbetrag erstattet.
Bei Rechnungen von 100 Euro und darüber (inkl. MwSt.) werden 100 Euro von der SVS überwiesen.
Der Antrag muss innerhalb von 42 Monaten nach dem Seminar-/Kursbesuch übermittelt werden.
- Wie oft kann der Sicherheitshunderter beantragt werden?
Der Sicherheitshunderter kann jedes Jahr aufs Neue genutzt werden. Solange die Maximalsumme von 100 Euro nicht überschritten wurde, können auch mehrere Anträge für ein Jahr gestellt werden. Für jede Rechnung muss jedoch ein eigener Antrag gestellt werden, wobei das Datum der Inanspruchnahme entscheidet, für welches Jahr der Sicherheitshunderter angerechnet wird.
- Welche Bereiche deckt das Kursangebot ab?
- Erste Hilfe
- Fahrsicherheit
- Arbeitspsychologie
- Arbeitsmedizin
- Ergonomie
- Technik
- Wann kann ich meinen Sicherheitshunderter beantragen?
Der Antrag kann sofort nach Teilnahme an einem entsprechenden Kurs oder Seminar (spätestens jedoch nach 42 Monaten) mit der bezahlten Rechnung und Zahlunsbestätigung online beantragt werden. Beachten Sie bitte, dass die Rechnung den Namen des Teilnehmers enthalten muss.
Der Sicherheitshunderter kann jedes Jahr erneut beantragt werden. Es können auch mehrere Anträge pro Jahr eingebracht werden, bis die Maximalförderung von 100 Euro ausgeschöpft ist.