Häufige Fragen
Was ist der Sicherheitshunderter?
Eine finanzielle Unterstützung der SVS für die Teilnahme an ausgewählten Kursen und/oder Praxistrainings bei den SVS-Sicherheitspartnern ab 01.01.2021, die der Förderung der Arbeitssicherheit bzw. Prävention von Unfällen dienen.
Wer kann den Sicherheitshunderter nutzen?
Alle bei der SVS unfallversicherten Gewerbetreibenden, Neuen Selbständigen und Freiberufler sowie landwirtschaftlichen Betriebsführer.
Wie komme ich zu meinem Sicherheitshunderter?
Unbürokratisch und einfach! In der Sicherheitspartner-Datenbank kann nach passenden Kursen und Praxistrainings unserer Sicherheitspartner für 2021 gesucht werden. Einfach direkt bei unserem Partner anmelden, Rechnung begleichen und online mit Ihrer Rechnungskopie beantragen.
Bei Rechnungen unter 100 Euro (inkl. MwSt.) wird der Rechnungsbetrag erstattet.
Bei Rechnungen von 100 Euro und darüber (inkl. MwSt.) werden 100 Euro von der SVS überwiesen.
Wie oft kann der Sicherheitshunderter beantragt werden?
Der Sicherheitshunderter kann jedes Jahr aufs Neue genutzt werden. Solange die Maximalsumme von 100 Euro nicht überschritten wurde, können auch mehrere Anträge für ein Jahr gestellt werden. Für jede Rechnung muss jedoch ein eigener Antrag gestellt werden, wobei das Datum des Kurses entscheidet, für welches Jahr der Sicherheitshunderter angerechnet wird.
Welche Bereiche deckt das Kursangebot ab?
- Erste-Hilfe
- Fahrsicherheit
- Arbeitspsychologie
- Arbeitsmedizin Ergonomie
- Technik
Wann kann ich meinen Sicherheitshunderter beantragen?
Der Antrag kann sofort nach Zahlung der Rechnung für Ihre Teilnahme an einem ausgewählten Kurs oder Praxistraining im Jahr 2021 beantragt werden.
Der Sicherheitshunderter kann jährlich beantragt werden. Es können auch mehrere Anträge eingebracht werden, bis die Maximalförderung von 100 Euro ausgeschöpft ist.