Unsere Maßnahmen um bestmöglich zu Ihrer Sicherheit beizutragen!
Die Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen/Künstler und Kunstschaffende ist geregelt im Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler (BGBl. I Nr. 64/2020). Ergänzend dazu gibt es eine Richtlinie des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, in der Details z.B. zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung geregelt sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums.
Ergänzend dazu gibt es eine Richtlinie (127.2 KB)des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, in der Details z.B. zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung geregelt sind.
Die Antragsfrist ist mit 30.04.2022 abgelaufen, eine Antragsstellung ist nicht mehr möglich.
Diese Webseite verwendet Cookies für die anonyme Analyse des Online-Verhaltens der Besucher. Diese Analyse soll helfen, das Informationsangebot für die Benutzer besser zu gestalten. Die verwendeten Cookies beinhalten keine Viren oder sonstige Schadsoftware. Mehr Informationen finden Sie hier.