Unsere Maßnahmen um bestmöglich zu Ihrer Sicherheit beizutragen
SVS Presseaussendungen
Hier finden Sie eine Übersicht aller bisherigen SVS-Presseaussendungen bezüglich des COVID-19.
30.10.2020 - Lehner: Wiedereinführung der Telefonischen Krankschreibung in der SVS
Wien (OTS) - „Die aktuelle Situation verlangt es, dass wir in der SVS die Krankschreibung per Telefon für unsere Versicherten wiedereinführen“, erklärt Peter Lehner, Obmann der Sozialversicherung der Selbständigen. Die Maßnahme startet mit 1. November 2020 und endet mit 31. März 2021. Lehner stellt gleichzeitig klar, dass „generell der Arztbesuch unverzichtbar für eine Krankschreibung“ sei. „Wenn sich der Patient krank fühlt, soll er einen Arzt aufsuchen, denn nur er hat die Expertise mit einer entsprechenden Untersuchung eine Diagnose zu erstellen und eine Therapie zu empfehlen. Die derzeitige Lage ist eine Ausnahmesituation. Wir müssen Ärzte, Patienten und das System bestmöglich schützen“, so Lehner abschließend.
28.04.2020 - Lehner: SVS bietet umfassende Unterstützung bei Zahlungsschwierigkeiten
Lehner: SVS bietet umfassende Unterstützung bei Zahlungsschwierigkeiten
Wien, 28. April 2020 – „Die SVS-Beiträge dürfen in diesen außergewöhnlichen und schwierigen Zeiten die Selbständigen in unserem Land nicht in existenzbedrohende finanzielle Schwierigkeiten bringen. Daher unterstützt die SVS ihre Versicherten umfassend und bietet bei Zahlungsschwierigkeiten Stundung sowie Ratenzahlung und ermöglicht die laufenden Beiträge an die aktuellen Einkünfte anzupassen. Diese Angebote gelten auch weiterhin“, betont Peter Lehner, Obmann der Sozialversicherung der Selbständigen anlässlich der gesetzlich festgelegten Vorschreibungen, die die Versicherten in den kommenden Tagen erhalten werden.
„Die Corona-Krise ist für viele Selbständige, Unternehmer und Landwirte, sehr fordernd und kann mitunter existenzbedrohend sein. Als Partner in der Krise unterstützen wir unsere Versicherten bestmöglich. Wer noch nicht von der Anpassung der Beiträge an die aktuellen Einkünfte Gebrauch gemacht hat, aber mit einem deutlichen Umsatzrückgang rechnet, kann dies jederzeit nachholen. Die Anpassung wird in den laufenden Beitragsvorschreibungen entsprechend berücksichtigt. Ratenzahlungen sowie die Stundung können ebenfalls jederzeit beantragt werden“, erklärt Lehner und weist darauf hin: „Die Anpassung der Einkommensprognose sollte wohlüberlegt sein. Einige Leistungen wie etwa das Krankengeld richten sich nach den aktuellen Beitragszahlungen.“
Neben diesen Entlastungs-Maßnahmen erläutert Lehner, dass seit dem Start der Corona-Krise alle Mahnungen bis auf weiteres ausgesetzt wurden und die SVS keine Anträge auf Exekutions- und Insolvenzverfahren stellt. Zudem werden aktuell keine Verzugszinsen bei Ratenzahlungen und Stundungen verrechnet. Alle Detailinformationen sind auf der Website svs.at/corona nachzulesen.
13.04.2020 - Psychologische Hilfe in Zeiten der Corona-Pandemie
Psychologische Hilfe in Zeiten der Corona-Pandemie
BÖP, ÖGK, SVS und BVAEB starten Kooperation im Sinne der österreichischen Bevölkerung: Helpline für psychologische Notfälle wird deutlich ausgeweitet.
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie ist auch der Bedarf an psychologischer Hilfe massiv gestiegen. Um diesen Bedarf rasch, niederschwellig und kompetent zu decken, haben der Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP), die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) und die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) nun eine Kooperation gestartet. Im Rahmen dieser wird jetzt die Erreichbarkeit der BÖP-Helpline noch einmal für den Zeitraum von drei Monaten deutlich ausgebaut. Ziel dieser Erweiterung ist es, noch mehr Menschen als bisher in psychischen Akutsituationen zu entlasten und professionelle Hilfe anzubieten. Ab sofort sind PsychologInnen an der BÖP-Helpline von Montag bis Sonntag von 9 bis 20 Uhr telefonisch unter 01/504 8000 oder per Mail an helpline@psychologiehilft.at erreichbar.
Das Angebot ist anonym und für jeden kostenlos zugänglich. Sämtliche Krankenversicherungsträger Österreichs haben rasch und unbürokratisch reagiert und den dafür vorgesehenen Kostenanteil übernommen. Somit ist es seit Ostermontag möglich, Menschen, die dringend psychologische Unterstützung benötigen, diese an sieben Tagen in der Woche einfach und kostenlos anzubieten. Dieses Service ist für den Zeitraum bis 12. Juli 2020 anberaumt.
Die Presseaussendung für Sie hier .
21.03.2020 - Lehner: SVS ist der Partner in der Krise
Lehner: SVS ist der Partner in der Krise
Maßnahmenpaket mit eigener Corona-Website, Unterstützung der Selbständigen und Entlastungen des Gesundheitssystems
Wien (OTS) - „
Die SVS versteht sich als Partner ihrer Versicherten – ganz besonders in der Krise. Unsere Services funktionieren reibungslos, die Angebote werden stark angenommen und die Maßnahmen zur Entlastung des Gesundheitssystems beginnen zu greifen
“, fasst SVS-Obmann Peter Lehner die Aktivitäten der letzten Tage zusammen. Mit der neuen Website www.svs.at/corona wurde eine eigene Seite für die aktuellen Anliegen gestaltet. „Wir möchten damit den SVS Kunden den Zugang zu notwendigen Informationen und aktuellen Maßnahmen erleichtern, sowie die Interaktion mit der SVS in Form von Online-Services und Online-Formularen ermöglichen“, erläutert Lehner.Die gegenwärtigen Aktivitäten der SVS umfassen zwei Themenfelder: die unmittelbare Hilfe für die Versicherten und Maßnahmen zur Entlastung des Gesundheitssystems. „
Wie können wir unsere Versicherten am besten unterstützen und wie können wir das Gesundheitssystem wirksam entlasten? Das sind die Prioritäten
“, betont Lehner. Die SVS bietet Unternehmen die Möglichkeit, die Beiträge zinsenfrei zu stunden, Ratenzahlungen zu vereinbaren und bereits jetzt die Einkommensprognose anzupassen. „Diese Angebote werden stark angenommen“, berichtet der Obmann. Allein am Montag führten die SVS Mitarbeiter insgesamt 10.000 Telefonate. Die Zugriffe auf die Website haben sich auf 90.000 Besucher verdreifacht. Zudem erfolgt ein Aussetzen der Mahnungen, Exekutionen und von Insolvenzanträgen.Zur Entlastung des Gesundheitssystems wurden mehrere Initiativen implementiert. Dazu zählen: die Erleichterung für die Bewilligung von Heilmittel und Heilbehelfen, die Möglichkeit der Teleordination zum Schutz der Kunden und Ärzte sowie die Umsetzung des „kontaktlosen“ Bezugs von Medikamenten und Krankschreibungen. Zudem verfügt die SVS mit ihren neun Reha-Einrichtungen österreichweit über rund 1.100 Betten. „Wir haben bereits den ambulanten Reha-Betrieb eingestellt, um schrittweise die Reha-Einrichtungen für die Versorgung von Akutfällen nutzen zu können“, betont Lehner und erläutert: „Durch den Stopp der normalen Reha, können wir uns verstärkt auf die Anschlussheilverfahren wie nach OP oder einem Herzinfarkt konzentrieren. Wir haben dazu die Kriterien neu definiert, um kritische Fälle bereits früher zu übernehmen und können damit Spitalsbetten in den Krankenhäusern frei machen. Wir schaffen damit die so dringend benötigen Kapazitäten.“
„
Ich möchte unseren 1,2 Millionen Versicherten bestätigen, dass die Leistungen gesichert sind. All jene, die vor allem wirtschaftlich betroffen sind, sollen von unseren Angeboten wie der zinsenfreien Stundung Gebrauch machen. Gleichzeitig spreche ich meinen aufrichtigen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SVS aus, die das alles möglich machen und mit ihrem Einsatz die soziale Sicherheit gewährleisten
“, so Lehner abschließend.Die Pressaussendung finden Sie hier.
18.03.2020 Lehner: Sozialversicherung mit umfassendem Maßnahmenpaket für die soziale Sicherheit
Lehner: Sozialversicherung mit umfassendem Maßnahmenpaket für die soziale Sicherheit
Rehabilitations-Einrichtungen der Sozialversicherungsträger für Corona rüsten
Wien (OTS)-18.3.2020: „Soziale Sicherheit gewährleisten, Ärzte entlasten, Verbreitung eindämmen – das sind die Aufgaben und Ziele der umfassenden Maßnahmen der Sozialversicherung, die in den letzten Tagen entwickelt und umgesetzt wurden“, betont Peter Lehner, Vorsitzender der Konferenz der Sozialversicherungsträger nach der heutigen Sitzung der SV-Träger, die ganz im Zeichen der Corona-Krise stand. „Der nächste Schritt sind die Reha-Einrichtungen der Sozialversicherungen für die Krise zu rüsten. Es wurden umgehend Maßnahmen für die Patientensicherheit gesetzt und der ambulante Reha-Betrieb eingestellt, um schrittweise die Rehab-Einrichtungen für die Versorgung von Akutfällen nutzen zu können“, erläutert Lehner.
Die Maßnahmen der Sozialversicherungsträger reichen von der Stundung, Ratenzahlung und Beitragsänderung für die Versicherten der SVS über Krankschreiben per Telefon für die Angestellten und Beamten bis zur Möglichkeit der Stundung der Beiträge für Mitarbeiter durch die ÖGK. „Zudem gibt es vom Dachverband zentrale Initiativen, wie die Möglichkeit Rezepte per Telefon zu bestellen. Jeder Träger konnte rasch und für die Bedürfnisse seiner Versicherten die passenden Erst-Maßnahmen setzen. Jetzt benötigen wir eine eng abgestimmte und akkordierte Vorgehensweise, um im Gleichklang die Versorgungssicherheit für alle Österreicherinnen und Österreicher zu ermöglichen“, betont Lehner. Daher habe die Konferenz der Sozialversicherung in ihrer heutigen Sitzung ihre Koordination und Abstimmung neu definiert. „Wir werden die vier entscheidenden Faktoren für ein leistungsfähiges System – Leistung, Versorgung, Beiträge und Mitarbeiter-Status – künftig laufend erheben. Die Konferenz wird wöchentlich per Video zusammentreffen“, erläutert Lehner. „Nur so können wir immer einen Überblick über die Auslastung, die Funktionsfähigkeit und den Zustand des Systems behalten und rasch agieren“, unterstreicht der Vorsitzende.Die Presseaussendung finden Sie hier.
12.03.2020 - Lehner: SVS unterstützt Unternehmer mit Ratenzahlung und Stundung der Beiträge
Lehner: SVS unterstützt Unternehmer mit Ratenzahlung und Stundung der Beiträge
Liebe Unternehmer, liebe Landwirte, liebe Selbständige,
der Coronavirus stellt die heimische Wirtschaft auf eine harte Probe. Unternehmer, Landwirte, die Selbständigen unseres Landes, stehen vor großen Herausforderungen, die es zu meistern gilt. Die SVS möchte und wird ihre Versicherten auf diesem Weg aktiv unterstützen.
Wer vom Coronavirus direkt oder indirekt betroffen ist – durch Erkrankung und Quarantäne oder mit massiven Geschäftseinbußen rechnet und dadurch Zahlungsschwierigkeiten hat, hat die Möglichkeit auf Antrag seine Beiträge stunden lassen oder in Raten zu bezahlen und die Beitragsgrundlage herabzusetzen. Zudem ist auch eine gänzliche oder teilweise Nachsicht der Verzugszinsen möglich.
Die Anträge zur Stundung und Ratenzahlung können formlos schriftlich per E-Mail oder direkt per Online-Formular eingebracht werden. Die Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage kann online mit diesem Formular erfolgen.
Zudem sind die SVS-Kundenberater telefonisch unter 050 808 808 von Montag bis Donnerstag zwischen 7.30 Uhr und 16.00 Uhr sowie am Freitag zwischen 7.30 Uhr und 14.00 Uhr für Sie erreichbar und erarbeiten mit Ihnen eine individuelle Lösung.
Alles Gute für Sie & Ihr Unternehmen!
Ihr
Peter Lehner
Die Presseaussendung finden Sie hier.