Eine ausgewählte Sammlung von Links und Partnern
Maßnahmen und Informationen der SVS
Das Coronavirus stellt die heimische Wirtschaft auf eine harte Probe. Es gilt große Herausforderungen zu meistern. Die SVS wird Ihre Kunden auf diesem Weg weiter aktiv und tatkräftig unterstützen.
Im Beitragsbereich
Um treffsicher und dem Einzelfall angepasst helfen zu können, werden wir unsere Kunden in der jetzigen Phase der Krise mit individuellen Vereinbarungen unterstützen. Uns ist es wichtig, dass die SV-Beiträge der Corona-Zeit nicht zu existenzbedrohenden Zahlungsschwierigkeiten führen dürfen. Dafür haben wir mit den individuellen Lösungen für unsere Versicherten vorgesorgt.
- Zahlungsvereinbarungen
Bei Zahlungsschwierigkeiten kann die Bezahlung in Raten genehmigt werden. Wird eine Ratenzahlung vereinbart, sind regelmäßig Zahlungen zu leisten (in der Regel monatlich).
Informationen zu Zahlungsvereinbarungen finden Sie hier!
- Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage nach dem GSVG/FSVG
Gewerbetreibende, Freiberufler und Neue Selbstständige können eine Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage für das laufende Jahr beantragen und diese damit an das voraussichtliche Einkommen anpassen lassen.
Zur Beantragung der Herabsetzung der vorläufigen Beiträge, bitten wir Sie,
- folgendes Online-Formular auszufüllen
- folgendes Online-Formular auszufüllen
Im medizinischen Bereich
Für die Dauer der Pandemie erleichtern wir den Zugang zur medizinischen Versorgung. Kernstück ist der möglichst kontaktlose Zugang und die Reduktion von Formvorschriften.
- COVID-Testung im niedergelassenen Bereich
Ab 22. Oktober 2020 können SVS-Versicherte mit klinischen Verdacht auf eine SARS-COV-2-Infektion bei niedergelassenen Vertragsärzten, sofern Testungen angeboten werden, COVID-Tests in Anspruch nehmen.
Dies bedeutet
- Bei Verdacht auf eine Infektion kann alternativ zur Gesundheitshotline 1450 der digitale Symptom-Check oder auch ein Termin beim Hausarzt vereinbart werden. Voraussetzung ist, dass es sich um einen Vertragsarzt handelt und dieser COVID-Testungen auch durchführt.
- Die Auswahl des Tests obliegt dem Arzt. Primär werden Antigentests angeboten.
- Der Test ist für SVS-Versicherte (Versicherte und Angehörige) kostenlos!
- Heilmittelversorgung
Verordnungen sind auch im Rahmen einer Teleordination möglich. Dies bedeutet, dass Sie bei Bedarf Ihren Arzt auch telefonisch kontaktieren können, um ihn um die Verschreibung von Medikamenten zu bitten. Bei Verschreibung übermittelt Ihr Arzt die entsprechenden Informationen an die Apotheke. Die Übermittlung an die Apotheke erfolgt entweder durch Erfassung in eMedikation (ist für alle Apotheken sichtbar), oder über Fax beziehungsweise E-Mail. Somit benötigen Sie kein Originalrezept, wenn Sie Ihre Medikamente in einer Apotheke abholen wollen, denn die Apotheke kann mit Hilfe Ihrer e-card, Ihr e-Rezept abrufen. Was Sie daher auf jeden Fall mit sich führen sollten, ist Ihre e-card.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf chipkarte.at.
- Teleordination
Vertragsärzte sind befähigt für Beratungen, die telefonisch, per Skype, Videokonferenz oder sonstige elektronische Medien durchgeführt werden, eine Teleordination (weitere Ordination A2 oder E3) zu verrechnen. Im Rahmen der Ordination kann der Arzt auch Verordnungen ausstellen. Dasselbe gilt für Psychotherapeuten und Logopäden.
- e-card mit Foto – Neue Regelung zur Übergangsfrist
Aufgrund der aktuellen Lage wurde die Übergangsfrist für die neue e-card mit Foto von 90 auf 150 Tage ausgedehnt. Dadurch soll verhindert werden, dass es zu Sperrungen der e-card für Versicherte kommt. Genaue Informationen zu der neuen Regelung finden Sie hier.
Betroffen sind Versicherte
- deren alte e-card abgelaufen, defekt/verloren ist oder die neu in Österreich versichert sind
- UND für die kein Foto aus einem Dokument zur Verfügung steht
- UND die bereits bei einem Arztbesuch oder Kontakt mit der Sozialversicherung informiert wurden, dass sie ein Foto bringen müssen!
- Bewilligungspflichtige Transporte und Heilbehelfe/Hilfsmittel
Bis auf weiteres entfällt die Bewilligungspflicht für Transporte. Die Bewilligungspflicht für Heilbehelfe/Hilfsmittel entfällt bis auf weiteres für Versorgungen bis zu 1.500,00 Euro.
- Dauerversorgungen
Folgebestellungen für Heilnahrung können telefonisch unter 050 808 808 erfolgen.
- Versorgung in den eigenen Einrichtungen
Gemeinsam gewährleisten wir eine bessere medizinische Versorgung
Um Krankenanstalten zu entlasten und Spitalsbetten frei zu machen, übernimmt die SVS Patienten ab sofort rascher für Anschlussheilverfahren in den eigenen Einrichtungen.
Medizinische Leistungen, die der Unterstützung des niedergelassenen Bereichs dienen (Fälle, welche nicht in Zusammenhang mit COVID-19 stehen), werden von unserem Gesundheitszentrum für Selbständige derzeit verstärkt durchgeführt.
Im Pensions- und Pflegebereich
Die SVS bietet Sicherheit und Stabilität auch während der Pandemie.
- Auszahlungen
Die SVS ist trotz der Einschränkungen des öffentlichen Lebens voll einsatzfähig. Unsere Pensionisten können sich darauf verlassen, dass die laufenden Pensionen und Pflegegelder pünktlich zur Auszahlung angewiesen werden. Die SVS leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung der Grundversorgung und zur Bewältigung des Alltags.
Anweisungen auf ein Konto
Das Präsidium des österreichischen Seniorenrats bittet die Pensionistinnen und Pensionisten wegen der Infektionsgefahr nicht gleich am 1. des Monats Geld zu beheben, sondern, sofern möglich, ein paar Tage zu warten. Die Bargeldversorgung in Österreich ist sichergestellt und Sie müssen sich diesbezüglich keine Sorgen machen. Vereinbaren Sie wenn möglich vorab telefonisch einen Termin. Einige Banken akzeptieren auch die Vollmacht einer Vertrauensperson.Informationen der Post zu Baranweisungen
- Die Geldzustellung an die Pensionisten wird grundsätzlich wie bisher stattfinden.
- In Wien muss das Geld weiterhin in der Postfiliale abgeholt werden. Für Bettlägerige ist eine Einzelvereinbarung über eine Hauszustellung bei der Zustellbasis der Post möglich.
- In allen anderen Bundesländern wird die Geldübergabe kontaktlos erfolgen.
Die Zusteller übergeben das Geld in einem Kuvert (ohne körperliche Berührung) unter Einhaltung eines Mindestabstandes. Der Betrag wird vom Pensionisten kontrolliert und der Erhalt muss auf einem Beleg mittels Unterschrift (mit eigenem Stift) bestätigt werden.
Nähere Informationen finden Sie auf der Website der Post.
- Kein Wegfall vorzeitiger Alterspensionen für Gesundheitsberufe
Eine Erwerbstätigkeit, die neben dem Bezug einer vorzeitigen Alterspension, Korridorpension oder Schwerarbeitspension ausgeübt wird, ist grundsätzlich pensionsschädlich und führt zum Wegfall der Pension. Mit dem 3. COVID-19-Gesetz wurde nun eine wesentliche Erleichterung für unsere Pensionisten beschlossen. Pensionierte Ärzte, Krankenpfleger und andere Pensionisten, die wegen der COVID-19-Pandemie ab 11.03.2020 einen Gesundheitsberuf wiederaufnehmen, müssen keinen Wegfall der Korridorpension, Schwerarbeitspension oder vorzeitigen Alterspension befürchten, wenn Sie einen Antrag bei der SVS stellen. Der Antrag muss die Berufsbezeichnung, den Beginn der Erwerbstätigkeit und die Erklärung, die Tätigkeit ausschließlich zur Bewältigung der Pandemie wieder aufzunehmen, beinhalten und kann auch nachträglich gestellt werden. Meldungen des Dienstgebers sind einem solchen Antrag gleichgestellt. Die Ausnahmeregelung gilt vorerst bis Ende 2020, sofern die Pandemie nicht früher für beendet erklärt wird.
- Lebensbestätigung
Sollte es Ihnen aufgrund der derzeitigen Situation nicht möglich bzw. unzumutbar sein, eine Lebensbestätigung beglaubigen zu lassen, kontaktieren Sie bitte Ihr zuständiges SVS-Kundencenter.
- Maßnahmen für Menschen mit Demenz
Vom Sozialministerium wurden in Kooperation mit den Vereinen und karitativen Einrichtungen Maßnahmen gesetzt, um Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen auch während der COVID-19-Pandemie zu unterstützen und weiterhin betreuen zu können. Die Maßnahmen umfassen z.B. kostenlose Kontaktanrufe, Telefongruppen, Videotreffen oder Expertentipps für die Isolation.
Eine Übersicht über diese Maßnahmen finden Sie hier: demenzstrategie.at