Online-Versicherungsanmeldung

Wenn Sie selbständig erwerbstätig sind, sind wir, die SVS mit der Durchführung Ihrer Sozialversicherung betraut. Mit der Online Versicherungsanmeldung können Sie bequem die benötigte Versicherungserklärung und die Einverständniserklärung ausfüllen und übermitteln. Darüber hinaus können Sie noch weitere Optionen, Anpassungen und Leistungen beantragen.

Inhalte relevant für:
Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige

Versicherungsanmeldung für Gewerbetreibende, Neue Selbständige und Freiberufler

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Gewerbetreibende Neue Selbständige
Online Antrag

Was muss ich auf jeden Fall ausfüllen?

  • Die Versicherungserklärung: Diese benötigen wir, um Ihre persönlichen Daten zu kontrollieren und zu prüfen, ob möglicherweise eine Ausnahme von der Gewerblichen Sozialversicherung vorliegt
  • Die Einverständniserklärung: Um schneller und unbürokratisch Informationen mit Ihnen austauschen zu können, benötigen wir zum Schutz Ihrer Daten die Einverständniserklärung.

Was kann ich außerdem noch beantragen?

Ausnahmen von der Pflichtversicherung bei der SVS

Gewerbetreibende: Ausnahme für Kleinunternehmer
Übersteigen Ihre Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit im Jahr 2024 EUR 6.221,28 nicht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme von der Pensions- und Krankenversicherung beantragen.

Neue Selbständige: Einkünfte unter der Versicherungsgrenze und Opting-In

Als Neuer Selbständiger sind Sie nur dann bei der SVS (nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz GSVG) pflichtversichert, wenn Ihre Einkünfte über der Versicherungsgrenze von EUR 6.221,28 liegen.


Angehörige und Familienmitglieder mitversichern

Haben Sie Angehörige, die über keinen eigenen Krankenversicherungsschutz verfügen? Eine Mitversicherung von Angehörigen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Für weitere Familienmitglieder besteht die Möglichkeit der kostenpflichtigen Familienversicherung.

  • Angehörige mitversichern
  • Kostenpflichtige Mitversicherung entfernterer Familienmitglieder


Optionen und Anpassungen

Anpassung der vorläufigen Beitragsgrundlage
In den ersten drei Jahren der Selbständigkeit berechnen wir Ihre Beiträge vorläufig automatisch von der Mindestbeitragsgrundlage. Sie können Ihre Einkünfte bereits einschätzen? Dann passen Sie auch gleich Ihre vorläufige Beitragsgrundlage an, um Nachzahlungen zu vermeiden! Wenn Sie mehrfachversichert sind und schon jetzt wissen, dass Ihre Einkünfte niedriger ausfallen werden, ist bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auch eine Senkung unter die Mindestbeitragsgrundlage möglich


Option in der Krankenversicherung
Sie können Ihren Leistungsanspruch (Sach- oder Geldleistungsberechtigung) durch eine Option verändern und damit Ihren individuellen Bedürfnissen anpassen.


Beiträge per Einzug bezahlen

Wir schreiben Ihnen die Versicherungsbeiträge vierteljährlich vor. Sie können die Beiträge mit Zahlungsanweisung (liegt dem Kontoauszug bei) oder mit Einzugsermächtigung bezahlen. Entscheiden Sie sich für die Einzugsermächtigung, ist auch eine monatliche Zahlung möglich.


Freiwillige Versicherung

Zusatzversicherung in der Krankenversicherung
Wenn Sie für das Risiko der Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit vorsorgen möchten, können Sie eine Zusatzversicherung beantragen.

Arbeitslosenversicherung
Auch für Selbständige gibt es die Möglichkeit einer Arbeitslosenversicherung! Achtung! Der Antrag dazu muss in den nächsten 6 Monaten bei uns einlangen! Bitte beachten Sie die Informationen zur Frist für die Eintrittserklärung, zur Bindungsdauer, zur Wahlmöglichkeit bezüglich der Beitragsgrundlage und zu den weiteren Voraussetzungen.

Höherversicherung in der Unfallversicherung

Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit haben Sie Anspruch auf Sach- und Geldleistungen. Diese Leistungen erbringt die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt. Durch Abschluss einer freiwilligen Höherversicherung können Sie Ihren Anspruch auf Geldleistungen entscheidend verbessern.


Wahl der Selbständigenvorsorgekasse

Für die korrekte Zuordnung zu einer Vorsorgekasse benötigen wir Ihre Mithilfe!

Die Selbständigenvorsorge ist die zweite Säule der gesetzlichen Altersvorsorge. Die Beiträge dazu werden von uns eingehoben und an eine Vorsorgekasse weitergeleitet, die die Beiträge verwaltet und für die Auszahlung der Leistungen zuständig ist. Die Vorsorgekasse müssen Sie selbst wählen. Die für Ihre Arbeitnehmer zuständige Kasse gilt allerdings gegebenenfalls auch für Sie. 

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