Fragen & Antworten
Für wen ist die SVS zuständig?
Mit der SVS, der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, entsteht mit 01.01.2020 ein neuer Sozialversicherungsträger, der ab diesem Stichtag für alle Selbständigen Österreichs zuständig ist. Alle Personen, die davor bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) bzw. der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) versichert waren, sind mit 01.01.2020 Kunden der SVS. Die SVS ist die offizielle Rechtsnachfolgerin der SVA und SVB. Alle Versicherungsverhältnisse gehen mit 01.01.2020 automatisch auf die SVS über.
Wofür steht die SVS?
„Ein gesundes Land braucht gesunde Selbständige – und jemanden, der sich ihrer sozialen Absicherung verschrieben hat“, das ist die SVS, die Sozialversicherung der Selbständigen. Alle Gewerbetreibenden, Neuen Selbständigen und Bauern haben ab 01.01.2020 einen neuen gemeinsamen Ansprechpartner, wenn es um ihre Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung geht.
Mit der SVS erhalten somit alle Selbständigen Österreichs und ihre Angehörigen – das sind rund 1,2 Mio. Menschen – soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVS ist eine selbstverwaltete Organisation von Selbständigen für Selbständige: Eine starke Versichertengemeinschaft, die ab 01.01.2020 gemeinsam die Verantwortung für die Sicherheit, Gesundheit, Lebensqualität und Pensionen aller Selbständigen in Österreich trägt.
Der Leitspruch (Claim) der SVS – „Gemeinsam gesünder“ – soll diese gemeinsame Verantwortung zum Ausdruck bringen: „Gemeinsam gesünder“ – damit die SVS-Kunden gesünder leben, gesünder arbeiten und gesünder ihre Pension genießen können. Dafür möchte die SVS sorgen.
„Gemeinsam gesünder heißt aber auch, dass mit der SVS eine große Versichertengemeinschaft entsteht, dass zwei große Versicherungsträger zusammengeführt werden und wir die Synergien aus SVA und SVB optimal heben werden.
Werden die ehemaligen SVA- und SVB-Kunden automatisch zu SVS-Versicherten oder müssen sie irgendetwas dafür tun?
Die SVS ist per Gesetz die offizielle Rechtsnachfolgerin der SVA und der SVB. Bisherige SVA- und SVB-Kunden werden daher automatisch zu SVS-Versicherten – unsere Kunden müssen aktiv keine Schritte setzen, die bestehenden Versicherungsverhältnisse nach GSVG, BSVG und FSVG laufen automatisch weiter. Die Zuständigkeit für diese Versicherungsverhältnisse liegt ab 01.01.2020 bei der SVS. Ein lückenloser Versicherungsschutz im vollen Ausmaß ist also für alle SVS Kunden garantiert.
Werden sich die Beiträge zur Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung mit der SVS ändern?
In der Krankenversicherung gab es im September 2019 im Nationalrat einen Gesetzesbeschluss zur Senkung des Beitragssatzes: Für alle Selbständigen wird ab 2020 der Beitragssatz zur Krankenversicherung um 0,85 Prozentpunkte auf 6,8 % der Beitragsgrundlage abgesenkt. Die Beitragssätze in der Pensions- und Unfallversicherung bleiben hingegen mit Start der SVS ab 01.01.2020 unverändert aufrecht.
Verändert sich etwas bei den Selbstbehalten/ Behandlungsbeiträgen?
Es wird mit 01.01.2020 keine Veränderung bei den Selbstbehalten/Behandlungsbeiträgen geben. Ausnahmen bleiben wie bisher geregelt.
Werden sich die SVS Pensionsleistungen verändern?
Wie jedes Jahr kommt es auch mit 01.01.2020 zu einer Pensionsanpassung. Die Pensionen wurden per Gesetzesbeschluss des Nationalrates vom September 2019 angehoben.
Pensionen bis zur Steuergrenze von 1.111 Euro, darunter auch die Ausgleichszulagen und Opferrenten, erhalten damit ab 1. Jänner eine Erhöhung um 3,6 Prozent. Von 1.112 Euro bis zu einer Pensionshöhe von 2.500 Euro erfolgt eine schrittweise Absenkung bis auf den gesetzlichen Inflationswert von 1,8 Prozent. Alle Pensionen darüber bekommen bis zur Höchstbeitragsgrundlage von 5.220 Euro eine Erhöhung mit 1,8 Prozent. Darüber liegende Pensionen werden um 94 Euro erhöht.
Werden die SVS Pensionsleistungen zum gleichen Zeitpunkt wie bisher ausgezahlt werden?
Die SVS wird alle laufenden Pensionen in gewohnter Form und zu den gewohnten Zeitpunkten ausbezahlen.
Werden sich die Gesundheits- und Präventions-Leistungen verändern?
Ja, gleich ab 01.01.2020. Die SVS als Gesundheitsversicherung wird einen starken Fokus auf Prävention legen und kann allen Kunden bereits mit 01.01.2020 ein Plus an Präventionsangeboten anbieten. Konkret sind das folgende Leistungen:
SVA-Kunden SVB-Kunden Größeres Präventionsangebot (SVA-Angebote stehen nun SVB-Kunden und SVB-Angebote nun auch SVA-Kunden zur Verfügung) ab 1.1.2020 neu ab 1.1.2020 neu Gesundheitshunderter JA ab 1.1.2020 neu Camps (Aktiv-, No Smoking-, Vorsorge Aktiv- und Ernährungs-Camps) JA ab 1.1.2020 neu Gesundheitscheck Junior inkl. Gesundheitshunderter für Kinder und Jugendliche JA ab 1.1.2020 neu Gesundheitsaktionen für Kinder und Jugendliche (z.B. im Bereich Logopädie / Übergewicht / Atemwegserkrankungen / Hauterkrankungen / Legasthenie) ab 1.1.2020 neu JA Gesundheitswochen oder Vorträge für Senioren ab 1.1.2020 neu JA Wird es das Programm „Selbständig gesund“ auch für Bauern geben?
Es ist geplant, dieses so bald als möglich auch für die Bauern zugänglich zu machen, damit auch sie ihren Behandlungsbeitrag senken können, indem sie regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung gehen und ihre persönlichen Gesundheitsziele (in den Bereichen Blutdruck, Nichtrauchen, Bewegung, Ernährung, Gewicht) erreichen.
Was ändert sich in der Unfallversicherung für die Kunden der SVS?
Die SVS wird zum Unfallversicherungsträger für alle Selbständigen Österreichs. Konkret bedeutet dies, dass die Unfallversicherungs-Beiträge für alle SVS-Kunden direkt von der SVS eingehoben werden und die SVS ab 01.01.2020 auch für alle Selbständigen (Gewerbetreibende, Bauern, Neue Selbständige) für die Leistungserbringung aus der Unfallversicherung zuständig sein wird.
Werden sich die Unfallversicherungs-Leistungen verändern?
Nein, die SVS wird genau dieselben Leistungen – wie bisher die AUVA für Gewerbetreibende und Neue Selbständige bzw. die SVB für Bauern – erbringen. In der Unfallversicherung kann künftig aber noch stärker auf die berufsständischen und somit die speziellen Bedürfnisse aller Selbständigen eingegangen werden. Ein erster Schritt in diese Richtung ist ein neuer Online-Check für Betriebe, der ab 01.01.2020 auf der SVS-Website zur Verfügung stehen wird.
Wann werden alle Leistungen und Beiträge zwischen den verschiedenen Versicherungsgruppen der SVS harmonisiert werden?
Realistischerweise muss von einer schrittweisen Harmonisierung ausgegangen werden. Mittelfristig werden einheitliche beitrags- und leistungsrechtliche Bestimmungen für alle Selbständigen in allen Bereichen angestrebt. Das wird Aufgabe des Gesetzgebers sein und kann durch die SVS selbst nicht beeinflusst werden.
Wird es auch in der SVS spezielle Gesundheitseinrichtungen für Selbständige geben? Welche der SVS-Einrichtungen ist für welche Probleme/Beschwerden zuständig?
Es gibt insgesamt neun SVS-Gesundheitseinrichtungen:
Klinikum Malcherhof Baden Rehabilitation des Bewegungs- und Stützapparates, vor allem bei Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises sowie nach orthopädischen Eingriffen Klinikum am Kurpark Baden Rehabilitation und Anschlussheilverfahren bei orthopädischen und rheumatischen Erkrankungen Klinikum Bad Hall Rehabilitation kardiologischer und neurologischer Erkrankungen Klinikum Bad Gastein Rehabilitation nach operativen Eingriffen sowie für entzündliche und degenerative Erkrankungen am Bewegungs- und Stützapparat Klinikum Bad Gleichenberg Rehabilitation für Lungen-, Stoffwechsel, und onkologische Erkrankungen HerzReha Bad Ischl Rehabilitation von Herz-Kreislauf- und Stoffwechselerkrankungen NRZ Rosenhügel Neurologische und neuropsychologische Rehabilitation Klinikum Schallerbacherhof Rehabilitation nach orthopädischen Operationen und unfallchirurgischen Versorgungen Gesundheitszentrum für Selbständige Gesundheitsvorsorge und ambulante Rehabilitation Wie hoch werden die Verwaltungskosten der SVS sein?
Es ist Anspruch der SVS, ihrer Versichertengemeinschaft für ihre Beiträge das größtmögliche Maß an Leistungen zu ermöglichen. Maximale Verwaltungseffizienz steht im Fokus des Handelns und wird insbesondere durch die Optimierung der Verwaltungsprozesse und der Digitalisierung ständig weiter forciert. Damit möchten wir das Wachstum des Versichtertenstocks von dem des Personals entkoppeln.
Bekomme ich einen neuen Pensionistenausweis?
Ja, der neue SVS-Pensionistenausweis wird im Jänner ausgeschickt. Damit können wie bisher Ermäßigungen und Vorteile in Anspruch genommen werden.
Wird es eine neue eCard geben?
Ihre bisherige e-Card behält auch in der SVS ihre Gültigkeit. Sie bekommen jedoch demnächst eine neue e-Card. Dafür müssen Sie aktuell nichts tun – Ihre neue e-card mit Foto kommt rechtzeitig, bevor die alte abläuft, spätestens Ende 2023. Wenn ein Foto von Ihnen benötigt werden sollte, werden Sie rechtzeitig dazu aufgefordert.
Ändert sich etwas bei der Beitragsvorschreibung?
Die Beiträge werden wie üblich auch weiterhin quartalsweise vorgeschrieben (außer es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen). Der Beitragssatz zur Krankenversicherung wird ab 01.01.2020 um 0,85 Prozentpunkte – von 7,65 % auf 6,8 % der Beitragsgrundlage – gesenkt. Wie bisher bitten wir unsere Kunden, sich bei Zahlungsschwierigkeiten möglichst früh bei der SVS zu melden: Es gibt viele Möglichkeiten, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
Was ist im Bereich digitale Services geplant?
Online-Services – wie die SVS-Online-Kundenzone, die SVS-App oder der SVS-Chatbot – werden für alle SVS-Kunden ausgebaut werden. Damit haben alle SVS-Kunden die Möglichkeit, ihren Träger rund um die Uhr („24/7“) und ortsunabhängig zu erreichen und eine Vielzahl an Anliegen rasch und direkt online zu erledigen. Digitale Gesundheits-Services, Stichwort Telereha, möchten wir ebenfalls für alle SVS-Kunden ausbauen.
Muss ich auf den digitalen Kanälen etwas umstellen?
Ihre persönlicher Zugang mit der Handysignatur bleibt unverändert.
Gibt es eine SVS-App ab 01.01.2020 für alle Versichertengruppen?
Ja, gratis im Android- oder iOS-Store.
Wie kann ich die App ab 01.01.2020 (weiter) nutzen?
Fall 1: Sie haben die SVA-App bereits
Wenn Sie an Ihrem Smartphone „Automatische Updates“ eingestellt haben, wird die SVA-App automatisch zur SVS-App. Sollte das bei Ihnen nicht der Fall sein, und Sie sehen nach dem 01.01. noch immer das „alte“ SVA-Erscheinungsbild, gehen Sie einfach in den App-Store (iOS) oder Play-Store (Android) und aktualisieren Sie dort die bestehende SVA-App.Fall 2: Sie haben noch keine App
Die neue SVS-App wird mit Jahresbeginn 2020 für alle Versicherten kostenlos zum Download bereitstehen – im App Store (iOS) und Play Store (Android).Wie viele Kunden wird die SVS haben?
Die SVS wird für 1,2 Millionen Kunden da sein – eine starke, berufsständische Sozialversicherung für alle Selbständigen Österreichs. Im Gefüge der Sozialversicherungslandschaft wird damit die Position der Selbständigen langfristig gestärkt und abgesichert.
Über wie viel Budget wird die SVS verfügen?
Die SVS wird ein Budget von rund 9 Mrd. Euro verwalten.
Wie werden wir Versicherte/Kunden in den Gremien der SVS vertreten sein?
Die SVS wird als Versicherung der Selbständigen von diesen selbst unternehmerisch geführt und gemanagt. Das garantiert auch weiterhin das Prinzip der Selbstverwaltung, weshalb ausschließlich Selbständige in den Gremien der SVS entsandt werden und dort die Entscheidungen treffen.
Konkret werden die neuen Gremien der Sozialversicherungen wesentlich schlanker und im Falle der SVS künftig so aussehen:
Verwaltungsrat:
- 10 Versicherungsvertreter
Hauptversammlung:
- 29 Mitglieder (Verwaltungsrat, Vorsitzende der Landesstellenausschüsse, 10 weitere Versicherungsvertreter) + je 3 Senioren- und Behindertenvertreter mit beratender Stimme
Landesstellenausschüsse:
- Je 6 Mitglieder in den vier größeren, je 3 Mitglieder in den fünf kleineren Bundesländern.
Die SVS-Selbstverwaltungsgremien bestehen aus Vertretern der Land- und Wirtschaftskammern, damit gibt es im Sinne unserer Kunden sehr viel Know-how aus dem gewerblichen und landwirtschaftlichen Bereich. Die Funktionäre der Selbstverwaltung sind als Vertreter der Versichertengemeinschaft durch Wahlen zu den jeweiligen Interessensvertretungen demokratisch legitimiert.