Voraussetzungen und Umfang für Gewerbetreibende & Neue Selbständige

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Gewerbetreibende Neue Selbständige

Ist eine Person nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) krankenversichert, sind folgende Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert:

  • Ehepartner
  • der eingetragene Partner
  • der Lebensgefährte
  • ein Angehöriger, der den Versicherten pflegt (ab Pflegegeldstufe 3)
  • Kinder und Enkel

Formular

Meldeblatt für anspruchsberechtigte Angehörige

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