Voraussetzungen für Freiberufler

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Neue Selbständige

Bestimmte Berufsgruppen sind aufgrund Ihrer selbständigen Tätigkeit nicht nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG), sondern dem Sozialversicherungsgesetz der freiberuflich selbständig Erwerbstätigen (FSVG) pflichtversichert. Jede dieser Berufsgruppen wird von einer Interessenvertretung (Kammer) vertreten.

Zu diesen Berufsgruppen gehören:

  • Freiberuflich tätige Ärzte und Zahnärzte
  • Selbständige Apotheker
  • Ziviltechniker
  • Patentanwälte

Für diese Berufsgruppen gelten teilweise unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen.