Unterbrechung der Selbständigkeit bei Familienzeit

Inhalte relevant für:
Gewerbetreibende Neue Selbständige

Selbständig erwerbstätige Väter, deren Berufsrecht keine Ruhendmeldung bei einer anderen Behörde (z.B. Wirtschaftskammer, Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, …) vorsieht, können die für den Bezug des Familienzeitbonus notwendige Unterbrechung bei der SVS anzeigen. Bitte beachten Sie, dass diese Unterbrechungsmeldung nicht rückwirkend erfolgen kann. Melden Sie daher die Unterbrechung spätestens mit ihrem Beginn!