SVS Blog
Mitversicherte Kinder: Wann die SVS Nachweise benötigt
Der Schutz der Krankenversicherung bei der SVS ist weit gefasst. Dieser erstreckt sich nicht nur auf die versicherte Person selbst, sondern auch auf bestimmte Angehörige des Versicherten, wenn sie nicht selbst krankenversichert sind, wie z.B. Ehepartner, eingetragene Partner oder die Kinder.
So individuell die Herausforderungen, so individuell die Lösungen.
Die SVS hat im März 2020 umgehend auf die neuen Herausforderungen reagiert und unterstützt ihre Versicherten seither mit einem umfassenden Maßnahmenpaket. Um rasch Liquidität zu schaffen, wurden Beiträge gestundet und das Mahnwesen für 2020 ausgesetzt. Jede Phase braucht die passenden Lösungen und Angebote: Darum haben wir unsere Unterstützungsmaßnahmen an die aktuellen Gegebenheiten angepasst und unterstützen Sie weiter tatkräftig - individuell und bedarfsorientiert.
Individuelle & bedarfsorientierte Unterstützung
Die SVS hat zu Beginn der Corona-Pandemie umgehend reagiert und unterstützt ihre Versicherten seither mit einem umfassenden Maßnahmenpaket. Um rasch Liquidität zu schaffen, wurden Beiträge gestundet und das Mahnwesen für 2020 ausgesetzt - seit März 2020 wurden keine Mahnungen mehr versendet. Die SVS informiert Versicherte mit Zahlungsrückständen nun Anfang März 2021 über ihren aktuellen Beitragssaldo.
Brexit - Auswirkungen des Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union
Das Vereinigte Königreich ist mit Ablauf des 31.01.2020 aus der Europäischen Union ausgetreten. Das Verlassen der europäischen Staatengemeinschaft ist auch als Brexit bekannt. Der Austritt des Vereinigten Königreichs hat auch Auswirkungen auf den Bereich der sozialen Sicherheit.
FSME: Nur impfen schützt!
Die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird - wie auch die Borreliose - von Zecken übertragen. Der einzige wirksame Schutz gegen die Viruserkrankung FSME ist die aktive FSME-Impfung.