Geldleistung während einer Ausbildung oder Umschulung im Rahmen der beruflichen Rehabilitation. In der Pensionsversicherung auch während Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation. Wird nur ausbezahlt, wenn kein Anspruch auf Rehabilitations- oder Umschulungsgeld besteht.
Aufgrund laufender Wartungsarbeiten kann es derzeit zu Einschränkungen beim Login sowie bei der Nutzung einzelner Services kommen.
Wir bitten um Ihr Verständnis und ersuchen Sie, es zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu versuchen.