Geschädigte ab 50 % Minderung der Erwerbsfähigkeit. Schwerversehrten gebühren eine Zusatzrente und gegebenenfalls ein Kinderzuschuss. Für die Beurteilung der Schwerversehrtheit werden alle Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten nach allen Gesetzen berücksichtigt.
Aufgrund geplanter Wartungsarbeiten kann es am Mittwoch, 10.06.2026, ab 17:00 Uhr bis voraussichtlich Donnerstag, 11.06.2026, 01:00 Uhr vereinzelt zu kurzfristigen Serviceunterbrechungen kommen.