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Selbständig Gesund – Halber Selbstbehalt

Wer als Gewerbetreibender oder Neuer Selbständiger auf seine Gesundheit achtet, wird belohnt und kann dabei seinen Selbstbehalt halbieren.

Inhalte relevant für:
Gewerbetreibende Neue Selbständige

Vorbeugen ist besser als heilen: Nach diesem Prinzip kommt Haus- und Vertrauensärzten eine bedeutende Rolle zu. Sie betreuen ihre Patienten nicht nur im Krankheitsfall, sondern sie unterstützen sie auch dabei, gesund zu bleiben. Patienten wiederum, die aktiv zur Erhaltung ihrer Gesundheit beitragen und alle Ziele des Programms erfüllen, zahlen auf Antrag nur den halben Selbstbehalt – also 10 statt 20 % – für alle ärztlichen und zahnärztlichen Behandlungen.

Gemeinsames Ziel der SVS und Ärzte ist es, Gewerbetreibende und Neue Selbständige dabei zu unterstützen, möglichst lange gesund zu bleiben und beschwerdefrei zu leben. Das Bewusstsein zu stärken, dass jeder Einzelne für sein Wohlbefinden selbst mitverantwortlich ist. Zu vermitteln, dass manche Krankheiten selten „aus dem Nichts“ auftauchen und Folge einer bestimmten Lebensweise und damit beeinflussbar sind.

Fünf Parameter, die jedermann selbst beeinflussen kann, stehen im Mittelpunkt des neuen Systems:

  • Blutdruck
  • Gewicht
  • Bewegung 
  • Tabak
  • Alkohol

Der Gesundheitscheck (= Vorsorgeuntersuchung, VU) bietet sich an, um gemeinsam mit dem Haus- und Vertrauensarzt ein individuelles, auf jeden Einzelnen abgestimmtes Programm zu erarbeiten, das entweder „Gesundheit erhalten“ oder „Gesundheit verbessern“ lautet. 

Zu allen fünf Parametern bespricht der Arzt gemeinsam mit dem Patienten Gesundheitsziele, die auf den Erhalt oder eine Verbesserung der erhobenen Werte innerhalb eines bestimmten Zeitraumes abzielen. Gesundheitsziele können

  • Gesundheit erhalten,
  • mehr Bewegung,
  • eine Raucherentwöhnung oder
  • eine blutdrucksenkende Lebensweise sein.
     

Nach Ablauf des vereinbarten Zeitraumes (mindestens sechs Monate) gibt es ein Evaluierungsgespräch, bei dem überprüft wird, ob die Gesundheitsziele auch erreicht wurden. Die Untersuchung ist kostenlos, sofern Sie einen SVS-Vertragsarzt oder einen Wahlarzt mit VU-Vertrag aufsuchen. Eine Terminvereinbarung im Gesundheitszentrum für Selbständige (Wien) ist auch online möglich - Jetzt Termin vereinbaren!

Durch die eigene, aktive Teilnahme an dem Programm und die Erreichung der Gesundheitsziele, wird nach Antragstellung (frühestens nach sechs Monaten) der Selbstbehalt um die Hälfte reduziert. Neue Gesundheitsziele werden besprochen, die dann im Rahmen von zukünftigen Evaluierungsgesprächen überprüft werden. Sind alle Gesundheitsziele umgesetzt, ist die nächste Untersuchung dann – abhängig vom Alter – erst nach zwei bis drei Jahren fällig. Die SVS wird Sie rechtzeitig daran erinnern, sodass Sie den Termin nicht vergessen können.

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