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Mutter-Kind-Pass

Um einen problemlosen Verlauf der Schwangerschaft und eine gesunde Entwicklung Ihres Kindes sicherzustellen, wurde 1974 der Mutter-Kind-Pass eingeführt. Das spezielle Untersuchungsprogramm bietet Ihnen eine umfassende ärztliche Versorgung bis zur Geburt und in den ersten Lebensjahren Ihres Kindes.

Inhalte relevant für:
Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige

Den Mutter-Kind-Pass erhalten Sie bei folgenden Ärzten und Einrichtungen:

  • Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe
  • Arzt für Allgemeinmedizin
  • Ambulanzen von Krankenanstalten mit geburtshilflicher Abteilung
  • Schwangerschaftsberatungsstellen

Ihr behandelnder Arzt (zumeist der Gynäkologe) stellt den voraussichtlichen Entbindungstermin fest und trägt den Termin in Ihren Mutter-Kind-Pass ein.


Was umfasst das Untersuchungsprogramm?

  • Fünf gynäkologische Untersuchungen der werdenden Mutter vor der Geburt
  • Zusätzlich eine Blutuntersuchung sowie drei Ultraschalluntersuchungen
  • Ab der Geburt zehn Untersuchungen des Kindes
  • Einschließlich einer orthopädischen, einer Hals-Nasen-Ohren-Untersuchung und zwei Augenuntersuchungen
  • Eine Hebammenberatung in der 18. - 22. Schwangerschaftswoche

Wer führt die Untersuchungen in der Schwangerschaft durch?

  • Arzt für Allgemeinmedizin
  • Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe
  • Ambulanzen für Gynäkologie und Geburtshilfe in Spitälern
  • Familienberatungsstellen mit Schwerpunkt Schwangerenberatung

Die Untersuchungen können Sie bei Vertragsärzten und Vertragseinrichtungen der SVS in Anspruch nehmen. Wählen Sie einen Arzt ohne Vertrag mit der SVS, erhalten Sie einen Kostenersatz in Höhe des Vertragstarifes.


Wer führt die Untersuchungen des Kindes durch?

 Die erste Anlaufstelle ist Ihr Kinderarzt sowie

  • Arzt für Allgemeinmedizin
  • Fachambulatorien für Kinderheilkunde
  • Ärzte in den Mutter- bzw. Elternberatungsstellen

 
Orthopädische Untersuchung:

  • Arzt für Allgemeinmedizin
  • Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde
  • Facharzt für Orthopädie
  • Fachambulatorien für Kinderheilkunde

 
HNO-Untersuchung:

  • Arzt für Allgemeinmedizin
  • Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde
  • Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde

 
Augenuntersuchung im 10. bis 14. Lebensmonat:

  • Arzt für Allgemeinmedizin
  • Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde
  • Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie
  • Fachambulatorien

 
Augenuntersuchung im 22. bis 26. Lebensmonat:

  • Nur beim Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie sowie
  • Fachambulatorien

Alle Untersuchungen können Sie bei Vertragsärzten und Vertragseinrichtungen in Anspruch nehmen. Wählen Sie einen Arzt, mit dem die SVS keinen Vertrag hat, erhalten Sie einen Kostenersatz in Höhe des Vertragstarifes.

Sie können Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen auch im Ausland durchführen lassen. Haben Sie keinen Eintrag über Untersuchungen in Ihrem Mutter-Kind-Pass, so ist auch eine ärztliche Bestätigung ausreichend. Diese bestätigt, dass die notwendigen Untersuchungen durchgeführt wurden. Für bestimmte Länder ist eine beglaubigte Übersetzung notwendig. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Landesstelle über Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen im Ausland.


Bitte beachten Sie:

Sie haben nur Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld in voller Höhe, wenn folgende Untersuchungen nachgewiesen werden können:

  • fünf gynäkologische Untersuchungen der werdenden Mutter vor der Geburt
  • fünf Untersuchungen des Kindes (letzte relevante Untersuchung zwischen dem 10. und 14. Lebensmonat)

Können Sie diese Untersuchungen nicht nachweisen, kommt es zu einer Kürzung von bis zu EUR 1.300,00 pro Antragsteller.


Weitere Informationen finden Sie hier.