Zahnersatz
Hier finden Sie Informationen über das Thema Zahnersatz und Kosten.
Zahnersatz gibt es in abnehmbaren und festsitzenden Varianten. Beispiele für abnehmbaren Zahnersatz sind etwa Teilprothesen aus Kunststoff oder Metall. Unter festsitzendem Zahnersatz verstehen wir z.B. Kronen oder Brücken.
Auch ist darauf hinzuweisen, dass Kunstharzprothesen eine Mindestgebrauchsdauer von vier Jahren haben. Andere Varianten (Metallgerüstprothesen, Vollmetallkronen etc.) haben in der Regel eine Mindestgebrauchsdauer von sechs Jahren.
Davor ist ein Antrag Ihres Zahnarztes nur sinnvoll, wenn eine Änderung des Bedarfs medizinische Gründe hat.
Kosten für Gewerbetreibende und Neue Selbständige
Kosten für Gewerbetreibende und Neue Selbständige
Zunächst muss Ihr Zahnarzt auf der Vorderseite des Ersatz-Patientenscheins einen Antrag stellen. Diesen Beleg müssen Sie Ihrer SVS Landesstelle vor Beginn der Zahnersatzarbeiten vorlegen. Unsere Landesstellen bestätigen dann auf dem Ersatz-Patientenschein Ihre Anspruchsberechtigung.Bei festsitzendem Zahnersatz wird pro Brücke, Stiftzahn oder Krone ein Betrag von EUR 100,00 vergütet.
Bei einigen Leistungen beträgt die Zuzahlung 25 %, etwa für die Neuherstellung von Metallgerüstprothesen, Verblend-Metall-Keramikkronen und Vollmetallkronen und den zugehörigen Reparaturen. Bei kieferorthopädischen Behandlungen müssen Sie 30 % zuzahlen.
Die Höhe der Zuzahlung wird von Ihrer SVS-Landesstelle am Antrag auf dem Ersatzpatientenschein vermerkt. Die Zuzahlung müssen Sie dem Zahnarzt oder Dentisten vor Beginn der Behandlung bezahlen. Bei Reparaturen wird Ihnen die Zuzahlung im Nachhinein von uns vorgeschrieben.
Wenn Sie geldleistungsberechtigt sind, gelten Sie als Privatpatient, zahlen die Rechnung zunächst selbst, und haben danach Anspruch auf eine tarifmäßige Rückerstattung Ihrer Kosten.
Kosten für Bauern
Kosten für Bauern
Grundsätzlich übernimmt die SVS nur Kosten für den unentbehrlichen Zahnersatz. Der unentbehrliche Zahnersatz ist jener, der notwendig ist, um eine Gesundheitsstörung zu vermeiden oder zu beseitigen. Dies ist in der Regel die abnehmbare Version. Dafür sind fixe Tarifsätze in der Satzung festgelegt.Die SVS übernimmt bei Kunststoff- und Metallgerüstprothesen und deren Reparatur sowie bei Klammerkronen 75 % der anfallenden Kosten.
Vor Anfertigung des unentbehrlichen Zahnersatzes ist eine Bewilligung bei der SVS einzuholen.
Kostenzuschüsse für festsitzenden Zahnersatz gibt es nur, wenn ein abnehmbarer Zahnersatz aus besonderen medizinischen Gründen nicht möglich ist. Dies ist insbesondere bei Patienten mit Lippen-Kiefer-Gaumenspalten, Tumorpatienten in der postoperativen Rehabilitation, Patienten nach polytraumatischen Kieferfrakturen in der posttraumatischen Rehabilitation und Patienten mit extremen Kieferrelationen der Fall.