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Wochengeld & Mutterschaftsbetriebshilfe

Neben den medizinischen Leistungen bei Mutterschaft bieten Ihnen das Wochengeld bzw. die Mutterschaftsbetriebshilfe zusätzliche Unterstützung.

Inhalte relevant für:
Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige

Wer hat Anspruch?

  • Sie als Mutter, wenn Sie aufgrund Ihrer selbständigen Tätigkeit in der gewerblichen oder bäuerlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind.
  • Als Gewerbetreibende oder Neue Selbständige haben Sie auch dann Anspruch auf Wochengeld, wenn Sie während des Wochengeldzeitraumes Ihre Erwerbstätigkeit mittels Ruhendmeldung des Gewerbes bzw. Meldung der Unterbrechung Ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit unterbrechen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Sie in den 6 Monaten unmittelbar vor der Ausnahme von der Pflichtversicherung durchgehend aufgrund einer Erwerbstätigkeit nach dem GSVG krankenversichert waren (nähere Information finden Sie hier).

Hinweis:

Trifft ein Anspruch auf Wochengeld oder Mutterschaftsbetriebshilfe mit einem Anspruch auf Unterstützungsleistung (für Gewerbetreibende oder Neue Selbständige) zusammen, so gebührt ab 31.12.2021 für diesen Zeitraum nur mehr das Wochengeld oder die Betriebshilfe.


Wie lange haben Sie Anspruch?

  • Für die Dauer der letzten acht Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung,
  • für den Entbindungstag selbst,
  • für die ersten acht Wochen nach der Entbindung,
  • bei Mehrlingsgeburt, Frühgeburt oder Kaiserschnitt: für zwölf Wochen nach der Entbindung
  • Wenn bei Fortdauer der Erwerbstätigkeit Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet wäre ab Ausstellung des amtsärztlichen bzw. fachärztlichen Freistellungszeugnisses („vorzeitiger Mutterschutz“)
  • Erfolgt die Geburt nicht am voraussichtlichen Entbindungstermin, verkürzt oder verlängert sich die Frist vor der Geburt entsprechend. Bei einer Entbindung vor dem voraussichtlichen Geburtstermin verlängert sich die Frist nach der Entbindung im Ausmaß der Verkürzung vor der Geburt auf maximal 16 Wochen.


Wie hoch ist das Wochengeld?

Das Wochengeld beträgt pro Tag EUR 67,19 (Wert 2024).

Voraussetzung für die Zahlung von Wochengeld ist in der Regel, dass eine Hilfskraft zur Entlastung der Wöchnerin eingesetzt wird.


Wie funktioniert die Mutterschaftsbetriebshilfe?

Statt des Wochengeldes haben Sie die Möglichkeit, eine Betriebshilfe in Anspruch zu nehmen. Dabei handelt es sich um eine Person, die Sie in Ihrem Betrieb für unaufschiebbare Arbeiten ersetzt. Die SVS übernimmt (teilweise) die Kosten für die Betriebshilfe.

Für Gewerbetreibende und Neue Selbständige haben wir in mehreren Bundesländern Verträge mit entsprechenden Vereinen abgeschlossen. Weitere Informationen zur Betriebshilfe bei der Wirtschaftskammer: Betriebshilfe (WKO)

Für Bauern erfolgt die Mutterschaftsbetriebshilfe über die Maschinenringe, mit welchen wir Verträge abgeschlossen haben.


Antrag

Für den Antrag auf Wochengeld können Sie unser Onlineformular verwenden. Wenn Sie eine Betriebshilfe in Anspruch nehmen wollen, stellen Sie bitte direkt beim Betriebshilfeverein einen Antrag. 

Bitte beachten Sie:
Nehmen Sie die Mutterschaftsbetriebshilfe in Anspruch, ist die Zahlung von Wochengeld für diesen Zeitraum ausgeschlossen.



Weitere Informationen

Weitere Informationen über das Wochengeld und die Mutterschaftsbetriebshilfe finden Sie in der Broschüre Krankenversicherung im Überblick (PDF, 999 KB).


Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an Ihr SVS-Kundencenter wenden.

Formulare

Wochengeld - Antrag

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Online Antrag