Sie sind bei der SVS versichert und wohnen in einem Mitgliedstaat der EU, des EWR oder in einem Vertragsstaat?
Was passiert mit Ihrem Krankenschutz, wenn Sie bei der SVS versichert sind, aber Ihren Wohnsitz im Ausland haben?
Die Regelungen für den Krankenschutz bei Wohnsitz im Ausland unterscheiden sich in EU-, EWR- und Vertragsstaaten sowie in sonstigen Staaten.
Im Bereich EU-, EWR- und Vertragsstaaten gilt ein Auslandsbetreuungsschein als Nachweis für Ihren Krankenschutz. Wie Sie den Betreuungsschein bekommen, können Sie hier nachlesen:
Fallen Sie in den Bereich sonstige Staaten, können Sie der SVS die Rechnung vorlegen und es kommt zur Kostenerstattung. Finden Sie heraus, welche Kosten und wie viel der Kosten Ihnen erstattet werden:
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