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EU / EWR / Vertragsstaaten

Sie sind bei der SVS versichert und wohnen in einem Mitgliedstaat der EU, des EWR oder in einem Vertragsstaat? Dann beachten Sie bitte Folgendes:

Inhalte relevant für:
Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige

Als Nachweis für Ihren Krankenschutz stellt die SVS einen Auslandsbetreuungsschein aus. Legen Sie den Betreuungsschein bei dem für Sie zuständigen Krankenversicherungsträger vor. Sie erhalten die gleiche medizinische Betreuung wie Versicherte des Staates, in dem Sie wohnen. Die SVS übernimmt die im ausländischen Leistungssystem angefallenen Behandlungskosten. Der in Österreich vorgesehene Kostenanteil wird für eine „Auslandsbehandlung" nicht eingehoben.

Der Umfang der Leistungen und Selbstbehalte richtet sich nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem Sie wohnen. Die Leistungen und Selbstbehalte können erheblich vom österreichischen Standard abweichen. Wichtig: Auch in dem Staat, in dem Sie wohnen, kann eine Selbstbeteiligung vorgesehen sein. Die Selbstbeteiligung, wie zum Beispiel:

  • Rezeptgebühr
  • Behandlungsbeitrag
  • Selbstbehalt bei Spitalsaufenthalt

müssen Sie im Wohnortstaat selbst bezahlen.

Sie sind erwerbstätig?

Bitte fordern Sie den Auslandsbetreuungsschein für die Mitgliedstaaten der EU und des EWR sowie für die Schweiz direkt über das Formular auf dieser Seite unten an. Für die Vertragsstaaten setzen Sie sich bitte mit Ihrer zuständigen SVS-Landesstelle in Verbindung.

Sie beziehen eine Pension?

Wenn Sie eine Pension von der SVS beziehen und in einem Mitgliedstaat der EU, des EWR oder in einem anderen Vertragsstaat wohnen, setzen Sie sich bitte in jedem Fall mit Ihrer zuständigen SVS-Landesstelle in Verbindung.

Formular

Dauerbetreuung im Wohnsitzstaat – Antrag

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Gewerbetreibende Neue Selbständige
Online Antrag