Mehrfach Selbständig

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Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige

Hinweis:

Ob Ihre Tätigkeit im Ausland eine selbständige oder unselbständige Tätigkeit ist, wird nach den nationalen Rechtsvorschriften des Staates beurteilt, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird. Bei Unklarheiten empfehlen wir eine Kontaktaufnahme mit dem ausländischen Sozialversicherungsträger.

Gehen Sie in (mindestens) zwei Staaten gleichzeitig einer selbständigen Erwerbstätigkeiten nach, unterliegen Sie den Rechtsvorschriften jenes Staates, indem sich Ihr Wohnort befindet, wenn dort auch ein wesentlicher Teil der (gesamten) Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Anderenfalls sind die Rechtsvorschriften jenes Staates anzuwenden, in dem sich der Mittelpunkt Ihrer Tätigkeit befindet. Selbstständige Tätigkeit im Sinne der europarechtlichen Koordinierungsregeln, ist jede selbständig ausgeübte gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit und auch jede selbständige Tätigkeit in der Landwirtschaft (also alle Tätigkeiten die in Österreich dem GSVG, FSVG oder BSVG unterliegen würden).

Die Entscheidung welche Rechtsvorschriften (welchen Staates) für Sie anwendbar sind, trifft der für Sie zuständige Sozialversicherungsträger Ihres Wohnortstaates. Als Bestätigung zur Vorlage in den anderen Staaten wird Ihnen das „Formular A1“ ausgestellt.

Fragebogen - selbständige Tätigkeit in Österreich und regelmäßig ausgeübte selbständige/unselbständige Tätigkeit in der EU/im EWR/in der Schweiz

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