Familienversicherung
Sie sind selbständig und wollen Ihre Familie bei Ihnen mitversichern lassen? Erfahren Sie hier etwas über die Voraussetzungen dafür und wie hoch Ihre Beiträge bei einer Familienversicherung sein können.
- Voraussetzungen und Umfang
- Stichworte:
Die Familienversicherung ist eine freiwillige Krankenversicherung für bestimmte Angehörige. Sie können eine Familienversicherung für Ihre Angehörigen abschließen, wenn Sie selbst in der Krankenversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) pflicht-, selbst- oder weiterversichert sind.
Folgende Angehörige können Sie zur Familienversicherung anmelden:
- Verwandte und Verschwägerte in auf- und absteigender Linie und in der Seitenlinie bis zum zweiten Grad (z.B. Kinder, für welche die beitragsfreie Mitversicherung nicht mehr in Frage kommt, Eltern, Großeltern, Geschwister, Schwiegereltern.)
Voraussetzung für die Familienversicherung ist, dass Ihr Angehöriger
- sich für gewöhnlich in Österreich aufhält und
- nicht selbst bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist.
Für die Familienversicherung von Lebensgefährten ist zusätzlich erforderlich, dass dieser nachweislich seit mindestens zehn Monaten mit Ihnen im gemeinsamen Haushalt lebt und seither den Haushalt unentgeltlich führt. Zudem darf im gemeinsamen Haushalt kein arbeitsfähiger Ehegatte oder eingetragener Partner leben.
- Beginn und Ende
- Stichworte:
Die Familienversicherung beginnt
- grundsätzlich mit dem nächsten Monatsersten, nachdem der Antrag bei uns eingelangt ist.
- gleichzeitig mit dem Beginn Ihrer Pflichtkrankenversicherung. Wenn Sie das wünschen, muss Ihr Antrag innerhalb von vier Wochen nach der Zustellung der Verständigung über den Eintritt Ihrer Pflichtversicherung bei uns eingelangt sein.
- unmittelbar im Anschluss an eine eigene (Mit)Versicherung des Angehörigen. Wenn Sie das wünschen, muss Ihr Antrag innerhalb von sechs Wochen bei uns eingelangt sein.
Die Familienversicherung endet
- mit Eintritt einer eigenen gesetzlichen Krankenversicherung oder mit dem Wegfall des gewöhnlichen Aufenthaltes in Österreich,
- durch Austritt oder
- durch Ausschluss, wenn Ihre Beiträge zur Familienversicherung für mehr als drei aufeinander folgende Monate ganz oder teilweise offen sind.
- Beiträge Familienversicherung
- Stichworte:
Die Höhe des Beitrags zur Familienversicherung hängt von der Höhe des Beitrages zur Krankenversicherung ab, den Sie als erwerbstätiger Versicherter zahlen:
- Für jeden Angehörigen über 18 Jahre beträgt der Beitrag zur Familienversicherung 100 Prozent Ihres vollen Beitrages zur Krankenversicherung.
- Für jeden Angehörigen unter 18 Jahre beträgt der Beitrag zur Familienversicherung 25 Prozent Ihres vollen Beitrags zur Krankenversicherung.
Für Pensionisten beträgt der Beitrag zur Familienversicherung 7,65 Prozent der Pension (inkl. Sonderzahlungen).
Wir schreiben Ihnen die Beiträge zur Familienversicherung gemeinsam mit allen anderen Beiträgen vierteljährlich vor.
Sind Sie bereits in Pension, werden die Beiträge zur Familienversicherung monatlich von der Pension einbehalten.