In der folgenden Seite erfahren Sie wie die Beitragsberechnung für Bauern erfolgt.
In erster Linie werden die Leistungen der bäuerlichen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung über Beiträge der Pflichtversicherten finanziert. Darüber hinaus werden auch zweckgebundene Steuerabgaben und sonstige Bundesmittel zur Finanzierung der bäuerlichen Unfall- und Pensionsversicherung herangezogen.
Einheitswert
In der Landwirtschaft sind die meisten Betriebe steuerlich "pauschaliert". Daher ist der Einheitswert des land(forst)wirtschaftlichen Betriebes im Regelfall auch Grundlage für die Beitragsberechnung.
Zur Info: |
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Der Einheitswert ist ein vom Finanzamt für Steuerzwecke festgestellter Wert, der die Ertragsfähigkeit des land(forst)wirtschaftlichen Betriebes ausdrückt. Der Einheitswert wird aufgrund eines im Gesetz festgelegten Schlüssels in eine monatliche Beitragsgrundlage umgerechnet. |
Beitragsgrundlagenoption
Sie haben aber auch die Möglichkeit, Ihre Beitragsgrundlage auf Basis Ihrer im Einkommensteuerbescheid tatsächlich ausgewiesenen Einkünfte feststellen zu lassen (Beitragsgrundlagenoption).
Einnahmen aus bäuerlichen Nebentätigkeiten sind bei beiden Formen der Beitragsgrundlagen-Ermittlung zu berücksichtigen.
Die Höhe der Beiträge zur Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung errechnet sich aus der Beitragsgrundlage und dem jeweiligen Beitragssatz, welcher gesetzlich festgelegt ist.
Beitragsgrundlage für Gesellschafter einer OG und persönlich haftende Gesellschafter einer KG
Beitragsgrundlage in der Kranken- und Pensionsversicherung sind die Einkünfte laut Einkommensteuerbescheid. Der Unfallversicherungsbeitrag wird jedem Gesellschafter gemäß Satzung vorgeschrieben.
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