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Voraussetzungen & Höhe

Inhalte relevant für:
Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige

Voraussetzungen

Pflegegeld steht Ihnen zu, wenn

  • Sie auf Grund einer körperlichen, geistigen bzw. psychischen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung einen ständigen Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden monatlich für mindestens 6 Monate haben und 
  • der gewöhnliche Aufenthalt in Österreich liegt. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in der Schweiz haben, österreichisches Pflegegeld beziehen.

Die Begutachtung für die Pflegegeldeinstufung erfolgt zu Hause durch einen Arzt oder eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson.

Im Zuge des Hausbesuches wird festgestellt, bei welchen Tätigkeiten und lebensnotwendigen Verrichtungen Sie Betreuungs- und Hilfsmaßnahmen benötigen, kurz wo „Pflegebedarf“ besteht. Dieser gesamte Pflegebedarf ist für die Einstufung und damit für die Höhe des Pflegegeldes ausschlaggebend.