Pflegestufen & Höhe

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Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige

Das Pflegegeld soll pflegebedingte Mehraufwendungen pauschal abgelten.

Der Pflegebedarf wird anhand von Durchschnittswerten für die pro Monat erforderlichen Betreuungs- und Hilfsverrichtungen ermittelt. Die Summe dieser Aufwendungen ergibt den Pflegebedarf, der für die Höhe des Pflegegeldes ausschlaggebend ist.

Pflegebedarf

Bitte beachten Sie:

  • Pflegebedarf liegt vor, wenn Betreuungs- und Hilfsverrichtungen oder die Anleitung und Beaufsichtigung von geistig und psychisch behinderten Menschen zu bestimmten Verrichtungen notwendig ist. Verrichtungen, die einen Pflegebedarf begründen können, sind beispielsweise die tägliche Körperpflege, das Zubereiten und die Einnahme von Mahlzeiten, die Reinigung der Wohnung und die Besorgung von Lebensmitteln.
  • Der Pflegebedarf wird anhand von Durchschnittswerten für die pro Monat erforderlichen Zeitaufwendungen ermittelt. Die Summe dieser Aufwendungen ergibt den Pflegebedarf, der für die Höhe des Pflegegeldes ausschlaggebend ist.
  • Für bestimmte Gruppen von Pflegebedürftigen sind Mindesteinstufungen festgelegt (z.B. für Blinde oder Personen, die wegen einer spezifischen Erkrankung auf den Gebrauch eines Rollstuhls zur eigenständigen Lebensführung angewiesen sind).

Der erweiterte Pflegebedarf schwerst behinderter Kinder und Jugendlicher (bis zum vollendeten siebten bzw. 15. Lebensjahr) sowie von Personen mit einer schweren geistigen oder schweren psychischen Behinderung, insbesondere einer demenziellen Erkrankung (ab dem vollendeten 15. Lebensjahr), wird mit einem zusätzlichen Stundenwert berücksichtigt (Erschwerniszuschlag).

Höhe

Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegebedarf. Es sind sieben Stufen vorgesehen. Erforderlich ist ein Pflegebedarf in einem bestimmten zeitlichen Mindestausmaß, ab der Stufe fünf gelten zusätzliche Kriterien.


Tabellen Bezeichnung
Pflegegeldstufen (Werte 2024) 
Stufe mtl. Höhe Pflegegeld Ø mtl. Pflegebedarf von mehr als
1 EUR 192,00  65 Stunden
2 EUR 354,00  95 Stunden
3 EUR 551,60  120 Stunden
4 EUR 827,10  160 Stunden
5 EUR 1.123,50 

180 Stunden und zusätzlich ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand, insbesondere Notwendigkeit

  • der dauernden Bereitschaft einer Pflegeperson
  • der regelmäßigen Nachschau durch eine Pflegeperson in relativ kurzen, jedoch planbaren Zeitabständen (mindestens auch eine einmalige Nachschau in den Nachtstunden) oder
  • von mehr als fünf Pflegeeinheiten, davon auch eine in den Nachtstunden
6 EUR 1.568,90 

180 Stunden und

  • zeitlich nicht planbare Betreuungsmaßnahmen regelmäßig während des Tages und der Nacht oder
  • dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht auf Grund von Eigen- oder Fremdgefährdung
7 EUR 2.061,80 

180 Stunden und

  • keine zielgerichteten Bewegungen aller vier Extremitäten oder
  • ein gleichzuachtender Zustand

Seit dem Jahr 2020 wird das Pflegegeld jährlich mit dem Pensionsanpassungsfaktor erhöht.

Mehr zum Thema:

Mehr Informationen zum Thema: Pflege daheim - Broschüre

Pflege daheim - Broschüre

Wie die Einstufung anhand des jeweiligen Pflegebedarfes erfolgt, finden Sie in unserer Broschüre.

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