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Versicherungsschutz

Für Pflegepersonen gibt es eine umfassende soziale Absicherung bei der häuslichen Pflege von Angehörigen.

Inhalte relevant für:
Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige

Mitversicherung in der Krankenversicherung bei Pflege von Angehörigen

Wenn Sie zu Hause einen pflegebedürftigen Angehörigen betreuen, können Sie sich beim Pflegegeldbezieher kostenlos mitversichern lassen. 

Welche Voraussetzungen müssen für die beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung vorliegen?

  • Ihr Angehöriger muss zumindest Anspruch auf Pflegegeld der Stufe drei haben
  • Sie pflegen Ihren Angehörigen unentgeltlich in häuslicher Umgebung 
  • die Pflege beansprucht ganz überwiegend Ihre Arbeitskraft

Weiterversicherung in der Pensionsversicherung bei Pflege von Angehörigen

Scheiden Sie aus der Pflichtversicherung aus, um einen nahen Angehörigen zu pflegen, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Weiterversicherung in der Pensionsversicherung beantragen. Dadurch haben Sie auch nach dem Wegfall Ihrer Pflichtversicherung die Möglichkeit, Versicherungsmonate in der Pensionsversicherung zu erwerben. Der Bund übernimmt für eine Person die Kosten für die Weiterversicherung.


Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?

  • Sie müssen aus der Pflichtversicherung ausgeschieden sein, um einen nahen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe drei zu pflegen. Die Pflege muss Ihre Arbeitskraft zur Gänze beanspruchen und in häuslicher Umgebung erfolgen.

Selbstversicherung in der Pensionsversicherung bei Pflege von Angehörigen

Sie haben auch die Möglichkeit einer Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für pflegende Angehörige. Wenn Sie einen nahen Angehörigen mit Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 in häuslicher Umgebung pflegen, können Sie diese Selbstversicherung beantragen. Voraussetzung ist, dass die Pflege Ihre Arbeitskraft erheblich beansprucht. Die Selbstversicherung ist auch neben einer aufrechten Pflichtversicherung möglich. Für die Selbstversicherung übernimmt der Bund Ihre Beiträge zur Gänze.

Bitte wenden Sie sich bezüglich der genauen Voraussetzungen an die Pensionsversicherungsanstalt!

Selbstversicherung in der Pensionsversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes

Sie können bis zum 40. Lebensjahr Ihres Kindes eine Selbstversicherung in der Pensionsversicherung beantragen, wenn Sie Ihr behindertes Kind in häuslicher Pflege versorgen. Für Sie entstehen keine Kosten, denn die Beiträge werden vom Familienlastenausgleichsfonds und vom Bund bezahlt.

Bitte wenden Sie sich bezüglich der genauen Voraussetzungen an die Pensionsversicherungsanstalt!

Formulare

Begünstigte Weiterversicherung in der Pensionsversicherung

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Bauern
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