Einheitswert-Hauptfeststellung

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Bauern

Im Rahmen Hauptfeststellung der Einheitswerte für wirtschaftliche Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zum 01.01.2023 werden ausschließlich klimatische Kriterien auf Basis eines Temperatur- und Niederschlagsindex sowie eine Neubewertung der Betriebsgröße neu berücksichtigt.

 

Die Hauptfeststellungsbescheide 2023 gelten finanzrechtlich bereits ab 01.01.2023. Sozialversicherungsrechtlich ist die Wirksamkeit mit 01.01.2024 vorgesehen.

Laut Bewertungsgesetz haben die Hauptfeststellungsbescheide bis zum 30.09.2023 zu ergehen.

Häufige Fragen zur Einheitswert-Hauptfeststellung finden Sie hier (PDF, 2 MB).