Überblick sonstige Vertragsstaaten
Wie wird die Pension berechnet, wenn Sie auch Versicherungszeiten im Ausland erworben haben?
Unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für den österreichischen Pensionsanspruch nur unter Berücksichtigung von ausländischen Versicherungszeiten oder allein auf Grund der innerstaatlichen Versicherungsmonate erfüllt sind, erfolgt die Leistungsberechnung nach den gesetzlichen Bestimmungen, die bei einer rein innerstaatlichen Pension angewendet werden ("Direktberechnung"). Die Berechnung erfolgt nur mit den österreichischen Versicherungsmonaten.
Diese Webseite verwendet Cookies für die anonyme Analyse des Online-Verhaltens der Besucher. Diese Analyse soll helfen, das Informationsangebot für die Benutzer besser zu gestalten. Die verwendeten Cookies beinhalten keine Viren oder sonstige Schadsoftware. Mehr Informationen finden Sie hier.