Wichtige Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen melden
Leistungsexport
Wird meine Pension auch ins Ausland gezahlt?
Ja, Ihre Pension wird Ihnen auch ausgezahlt, wenn Sie nicht in Österreich wohnen. Falls Sie zu Ihrer Pension auch eine Ausgleichszulage erhalten, fällt die Ausgleichszulage aber weg, sobald Sie nicht mehr in Österreich wohnen.
Sie müssen uns innerhalb von zwei Wochen melden, wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen.
Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer SVS-Landesstelle, was Sie als österreichischer Pensionist im Ausland beachten müssen.
Lebensnachweis als Voraussetzung für eine Pensionszahlung ins Ausland
Sollte bei einem Auslandswohnsitz ein Lebensnachweis für die Weiterzahlung der Pensionsleistung erforderlich sein, werden wir Sie schriftlich zur Vorlage einer Lebensbestätigung auffordern.
Ab dem Jahr 2026 kann, unter bestimmten Voraussetzungen, die Lebensbestätigung im Rahmen eines Pilotprojektes auch digital erbracht werden. Der betroffene Personenkreis erhält dafür ein Informationsschreiben mit persönlichem QR-Code.
Für die digitale Lebensbestätigung gibt es eine Schritt-für-Schritt-Anleitung (PDF, 1 MB)