Begünstigungen für Pensionisten

Inhalte relevant für:
Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige

Seniorentarif bei der Bundesbahn

Mit der VORTEILScard erhalten Sie bei Bahnfahrten ermäßigte Tarife. Die VORTEILScard für Senioren können Frauen und Männer ab dem 65. Geburtstag lösen. Unabhängig vom Alter können Menschen mit Behinderung bzw. Bezieher von Pflegegeld eine Fahrpreisermäßigung erhalten, wenn sie den Behindertenpass vorlegen. Dieser muss die Zusatzeintragung „Kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“ beinhalten. Für die Ausstellung dieses Nachweises ist das Sozialministeriumservice zuständig.


Auskünfte erhalten Sie:

  • bei jedem Bahnhof mit Fahrkartenschalter
  • beim ÖBB Kundenservice unter 05-17 17 (Ausland +43 5 17 17)
  • unter www.oebb.at
  • beim Sozialministeriumservice unter 05-99 88 (Ausland +43 5 99 88) oder auf der Website

Rundfunkgebühren

Wenn Sie eine Pension oder Pflegegeld beziehen und ein geringes Haushaltseinkommen haben, können Sie die Befreiung von den Rundfunkgebühren oder einen Zuschuss zu Ihren Telefonkosten beantragen.

Antragsformulare gibt es bei den Gemeindeämtern.

Nähere Auskünfte bekommen Sie bei der Gebühren Info Service GmbH:

  • GIS-Auskunftsstellen gibt es in Wien, Graz, Innsbruck und Linz bzw. finden Sie auf der GIS-Internetseite
  • telefonisch bei der GIS Service-Hotline 0810 00 10 80 (gebührenpflichtig)

Weitere Beihilfen

Wenn Sie eine Pension beziehen und geringe Einkünfte haben, können Sie darüber hinaus folgende Leistungen in Anspruch nehmen:

  • Mietzinsbeihilfe: Auskünfte bekommen Sie bei Ihrem Finanzamt
  • Wohnbeihilfe: Auskünfte bekommen Sie vom Amt der Landesregierung